Archiv für Juli 2009
Wer sein Kind in den besten Händen wissen möchte, der sollte über den Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung für seine Sprösslinge nachdenken. Eine Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht eine komfortable Behandlung für Kinder und die beste ärztliche Versorgung.
Da Kassenversicherten nur die Regelleistung und Unterbringung im Mehrbettzimmer zusteht, ist eine Krankenhauszusatzversicherung besonders sinnvoll.
Da Kinder zum einen in den meisten Fällen noch gesund sind, ist der Monatsbeiträg für eine gute Krankenhauszusatzversicherung dementsprechend niedrig.
Da es am Markt sehr viele Angebote für die unterschiedlichsten Tarife einer Krankenhauszusatzversicherung gibt, sollte darauf geachtet werden, dass die Krankenhauszusatzversicherung einige Mindestanforderungen erfüllt.
Des Weiteren kann es gerade bei einer Krankenhauszusatzversicherung für Kinder sehr wichtig sein, dass diese Zusatzversicherung das sogenannte rooming in mitversichert. Zwar kommt auch die gesetzliche Krankenkasse bei kleineren Kindern für die Unterbringungskosten der Eltern, bei einem stationären Aufenthalt auf, allerdings betrifft dies nicht die Leistungen einer Unterbringung im Zweibettzimmer, bzw. auf einer Privatstation. Zudem kommt eine gute Krankenhauszusatzversicherung mit rooming in Leistungen für diese Unterbringungskosten bis zum 12. Lebensjahr des Kindes auf.
In diesem Zusammenhang erstattet beispielsweise die CSS Krankenhauszusatzversicherung für aufkommende Mehrkosten einer Unterbringung eines Erziehungsberechtigten. Dazu gehören zudem erhöhte Aufwendungen für Fahrtkosten.
Sehr wichtig kann es zudem sein,d ass auch die Kosten einer Wahlarztbehandlung erstattet werden, wenn ein Kind nicht stationäre aufgenommen wird, sondern wenn nur eine ambulante Operation durchgeführt wird. Insbesondere bei Kindern können viele kleinere Eingriffe auch an einem Tag erledigt werden. Eine Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht hier trotzdem die Behandlung durch den am besten geeigneten Arzt. allzu oft handelt es sicht hierbei um einen Wahlarzt, der nur Privatpatienten zur Verfügung steht.
Mit der entsprechenden Krankenhauszusatzversicherung für Kinder, die nicht mehr als 4-8 Euro im Monat kostet, wird auch ein kind zu einem solchen Privatpatienten.
Wer in den Genuss einer bevorzugten Behandlung im Krankenhaus kommen möchte, jedoch gesetzliche versichert ist, kann trotzdem die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer verlangen. Die Mehrkosten liegen zwischen 40 und 80 Euro pro Tag des Krankenhausaufenthaltes.
Ein mehrwöchiger Krankenhausaufenthalt kann somit einiges an Mehrkosten verursachen. Wer diese Mehrkosten absichern möchte, könnte eine Krankenhaustagegeldversicherung abschließen und hier eine Krankenhaustagegeld von 40-80 Euro absichern.
Sinnvoller und meist nicht einmal wesentlich teurer ist es jedoch, stattdessen eine Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen.
Eine Krankenhauszusatzversicherung erstattet im Gegensatz zur Krankenhaustagegeldversicherung nicht nur die Mehrkosten für eine komfortablere Unterbringung sondern zudem die wesentlich höheren Kosten einer besseren medizinischen Versorgung durch Spezialisten.
Da die Kostenunterschiede zwischen Krankenhaustagegeldversicherung und Krankenhauszusatzversicherung nicht sonderlich hoch sind, sollte die hocherwertigere Variante der stationären Zusatzversicherung, die Krankenhauszusatzversicherung, gewählt werden.
Die Mehrkosten einer höherwertigen medizinischen Versorgung hingegen können mehrere tausend Euro betragen und würden nur durch eine Krankenhauszusatzversicherung abgedeckt sein.
Wer Mehrkosten für Telefon, Fernseher etc auf dem Krankenzimmer mitversichern möchte, der könnte hierzu tatsächlich eine Krankenhaustagegeldversicherung zusätzlich zur Krankenhauszusatzversicherung abschließen. So wäre er sowohl für wichtige als auch für kleinere Zusatzkosten optimal versichert.
Während die Leistungen verschiedener Angebote zur Krankenhaustagegeldversicherung relativ gleich sind, sieht das bei der Krankenhauszusatzversicherung schon anders aus. Die Leistungs-Merkmale der verschiedenen Zusatztarife zur Krankenhauszusatzversicherung unterscheiden sich teilweise erheblich voneinander.
Insofern ist es wichtig genau aufzupassen, welche Leistungen in der Krankenhauszusatzversicherung enthalten sind und welche nicht. Für die Krankenhaustagegeldversicherung ist dies weniger relevant. Zwar gibt es hier Unterschiede, doch ist meistens klar, was genau versichert ist, nämlich ein Krankenhaustagegeld für den Tag einer Krankenhausunterbringung.
Es gibt eine Menge Angebote zur Krankenhauszusatzversicherung auf dem deutschen Markt für Zusatzversicherungen. Viele dieser stationären Zusatztarife beinhalten jedoch wichtige Leistungsmerkmale nicht.
Ein sehr wichtiges Leistungskriterium, an welchem eine gute Krankenhauszusatzversicherung zu erkennen ist, ist die Nichtbeschränkung auf die Höchstsätze der GOÄ.
Das bedeutet, dass eine Krankenhauszusatzversicherung auch Honorare über dem 3,5 fachen Satz der GOÄ erstatten sollte. Der Regelhöchstsatz liegt bei 2,3, dieser kann ohne Begründung vom Arzt für eine Behandlung bzw. einzelne Behandlungspositionen in Rechnung gestellt werden.
Möchte ein Arzt über dem Regelhöchstsatz berechnen, so muss er hierfür eine schriftliche Begründung liefern. Ist eine Untersuchung aufgrund des Zustands des Patienten (beispielsweise starkes Übergewicht oder ähnliches) aufwendiger als im Durchschnitt, so darf der Arzt auch über dem 2,3 fachen Satz der GÖÄ berechnen, bis zum 3,5 fachen Satz der GOÄ dem Höchstsatz.
Was viele nicht bedenken ist, dass auch eine Abrechnung über diesem Höchstsatz möglich ist. Dies muss zwar vor Behandungsbeginn mitgeteilt und gegengezeichnet werden, jedoch darf ein Arzt auch über dem 3,5 fachen Satz der GOÄ abrechnen. Sehr oft ist dies der Fall bei Spezialisten. Aufgrund ihrer Hochwertigkeit oder der Komplexität einer Operation, auf dem sie Spezialist sind, kann eine Berechnung des Arzthonorars auch beim 5 oder 6-fachen Satz der GOÄ liegen.
Wer nun eine Krankenhauszusatzversicherung besitzt und glaubt mit ihr Zugriff auf die besten Ärzte zu haben, der sollte genau nachsehen, ob seine Krankenhauszusatzversicherung nicht etwa nur bis zum 3,5 fachen Satz der GOÄ oder sogar nur bis zum Regelhöchstsatz leistet. Die Kosten, die andernfalls nicht mitversichert wären könnten auch beim doppelten Betrag des versicherten Bereichs liegen.
Da eine Krankenhauszusatzversicherung vor allem für die Fälle leisten soll, die jeden treffen können, aber nur wenige treffen und damit auch bei schweren Erkrankungen oder Unfällen ausreichenden Schutz bieten sollen, muss eine Krankenhauszusatzversicherung auch Behandlungen bezahlen, die höher liegen als beim 3,5 fache Satz der GOÄ.
Eine Krankenhauszusatzversicherung die ausreichend leistet, ist beispielsweise die CSS Krankenhauszusatzversicherung
Eine so genannte “Gemischte Anstalt” ist ein Krankenhaus, in welchem neben der normalen Heilbehandlung auch ein Aufenthalt zwecks eines Kuraufenthalts, z.B. zu REHA-Zwecken möglich ist.
Bereits jedes fünfte bis sechste Krankenhaus in Deutschland ist eine “Gemischte Anstalt”, was für den Laien von aussen nicht unbedingt erkennbar ist.
Krankenhauszusatzversicherung und Regelung bei Gemischten Anstalten
Die allgemeine Situation sieht so aus, dass der Versicherte einer Krankenhauszusatzversicherung bei einem Krankenhausaufenthalt zur Heilbehandlung in einer “Gemischten Anstalt” dem Versicherer vor Behandlungsbeginn mitteilen müsste. Erst wenn der Versicherer den Aufenthalt schriftlich bestätigt, ist eine Kostenübernahme durch die Krankenhauszusatzversicherung möglich und sicher. Wird ohne schriftliche Zusage des Versicherers ein solcher Krankenhausaufenthalt durchgeführt, so muss die Krankenhauszusatzversicherung die Kosten nicht übernehmen.
Bessere Regelungen für Gemischte Anstalten
Eine gute Krankenhauszusatzversicherung,wie beispielsweise die CSS Krankenhauszusatzversicherung, sieht bessere Bedingungen als die Standardbedingungen bezüglich eines Aufenthaltes in einer Gemischten Anstalt vor.
Auch wenn dieser Umstand zunächstals nicht sonderlich wichtig bei einer Krankenhauszusatzversicherung auffällt, sokann ein Missachten dieser “Regel” gravierende Folgen für denVersicherten haben, sofern er sich nicht daran hält.
Eine Krankenhauszusatzversicherung, die kundenfreundliche Regelungen bezüglich der Gemischten Anstalten vorsieht ist da sehr viel komfortabler.
So werden bei der CSS Krankenhauszusatzversicherung bei nachträglichem Nachweis die Kosten bei einer Heilbehandlung in einer Gemischten Anstalt übernommen, sofern es sich wirklich um eine Heilbehandlung und nicht um einen Kuraufenthalt handelte.
Insbesondere in Kurorten kommen Gemischte Anstalten sehr häufig vor und in Notfällen fällt es natürlich sonst schwer eine vorherige schriftliche Zusage seitens des Versicherers zu erhallten.Eine kundenfreundliche Regelung ist bei einer Krankenhauszusatzversicherung also nicht unwichtig.
Was ist die CSS Krankenversicherung?
Die CSS Krankenversicherung ist ein schweizes Krankenversicherungsunternehmen, welches bereits seit über 150 Jahren existiert und derzeit auf dem Weg ist, die größte schweizer Krankenversicherung zu werden. In Deutschland ist das Unternehmen noch nicht so bekannt, da es die Zusatzversicherungen der CSS erst seit ca. 3 Jahren zu kaufen gibt. Die langjährige Erfahrung und der Zuwachs an Versicherten in Deutschland sowie die positiven Produktbewertungen von Fachleuten zeigen deutlich, dass es sich bei der CSS Krankenversicherung um ein seriöses und erfolgreiches Unternehmen handelt, welches sich auf dem deutschen Markt für Zusatzversicherung zu einer festen Größe entwickelt.
Die CSS Krankenhauszusatzversicherung
Die CSS Krankenhauszusatzversicherung existiert in 2 Varianten, zum einen der Einbettzimmer-Variante clinic zum anderen gibt es die CSS Krankenhauszusatzversicherung als 2-Bettzimmer-Variante clinic2.
Der erste Teil der Tarifbezeichnung mutet zwar an, dass ausser dem Unterschied 1-Bett und 2-Bett keine weiteren Unterschiede bestehen, doch dies ist nicht ganz richtig.
Die CSS Krankenhauszusatzversicherung im Tarif clinic2 ist qualitativ hochwertiger, auch wenn nur das 2-Bettzimmer versichert ist.
Die Gemeinsamkeiten von clinic und clinic 2
Beide Tarife der CSS Krankenhauszusatzversicherung erstatten die Behandlung durch einen Arzt nach Wahl und übernehmen Arzthonorare bis über die Höchstsätze der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Beide CSS Tarife zur Krankenhauszusatzversicherung erstattet die Mehrkosten, die für Kassenpatienten entstehen können, sofern ein anderes Krankenhaus vom Patienten gewählt wird als in der ärztlichen Einweisung angegeben. Die Krankenkasse zahlt hier nur die beiden nächstgelegenen grundlegend in Frage kommenden Krankenhäuser.
Die CSS Krankenhauszusatzversicherung erstattet in beiden Tarifen die Kosten für ambulante Operationen, also bei Behandlungen im Krankenhaus ohne stationäre Übernachtung.
Die CSS Krankenhauszusatzversicherung versichert in beiden Tarifen die Kosten einer vor- und nachstationären Behandlung. In den meisten Fällen möchte man auch nach der Operation von dem Arzt nachbehandelt werden, der einen operiert hat, diese Kosten werden von der CSS Krankenhauszusatzversicherung erstattet.
Beide Tarife zahlen bei Nichtinanspruchnahme einer versicherten Wahlleistung ein alternatives Krankenhaustagegeld.
Unterschiede der Tarife der CSS Krankenhauszusatzversicherung
Wie bereits erwähnt ist die CSS Krankenhauszusatzversicherung im Tarif clinic 2 etwas besser als der Tarif clinic. Zum einen sieht der Tarif clinic 2 eine kundenfreundlichere Lösung bezüglich eines Krankenhausaufenthaltes in einer so genannten gemischten Anstalt vor. Gemischte Anstalten sind Krankenhäuser in denen neben Heilbehandlungen auch REHA und sonstige Kuren durchgeführt werden. Normalerweise ist bei einer Inanspruchnahme einer gemischen Einrichtung eine schriftliche Zusage des Versicherers von Nöten (gängige Regel bei allen Krankenhauszustazversicherungen). Im Notfall wird hierauf beim Tarif clini2 verzichtet.
Des Weiteren bietet der Tarif clinic 2 der CSS Krankenhauszusatzversicherung Leistungen zum ROOMING IN. Die Unterbringungskosten für eine Begleitperson bei Kindern bis 12 wird von der CSS Krankenhauszusatzversicherung übernommen.
Beim Tarif clinic ist dies zwar nicht mitversichert, da es sich um einen Einbettzimmertarif handelt, ist dies allerdings auch zu vernachlässigen.
Beide Tarife der CSS Krankenhauszusatzversicherung sehen Schadenfreiheitsrabatte bei Leistungsfreiheit vor. Der Unterschied ist hier, dass die CSS Krankenhauszusatzversicherung clinic2 auch nach einem Krankenhausaufenthalt nicht über 100% des Normalbeitrags steigt, während im Tarif clinic der Maximalbeitrag nach einem “Schaden” bei bis zu 135% des Normalbeitrags liegt.
Zudem sieht der Tarif clinic der CSS Krankenhauszusatzversicherung einige Einschränkungen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt für Psychotherapie vor (geleistet wird hier, aber zeitlich begrenzt). Die Variante CSS clinic2 wäre auch hier die bessere Wahl.
Zudem sieht der Tarif clinic2 ein stationäres Kurtagegeld vor, welches aber nicht lebensnotwendig ist.
Insgesamt gesehen sind beide Varianten der CSS Krankenhauszusatzversicherung sehr leistungsstark, der Tarif clinic 2 gehört jedoch zu den besten Krankenhauszusatzversicherungen, die es am Markt gibt.
Zusatzversicherung ohne Alterungsrückstellungen
Die CSS Krankenhauszusatzversicherung bildet wie alle anderen CSS Zusatzversicherungen keine Alterungsrückstellungen. Es ist stets nur der Risikobeitrag zu zahlen. Dies führt dazu, dass vor allem junge Versicherte extrem niedrige Beiträge zu zahlen haben. Dieser Beitrag steigt jährlich etwas an, was aber nicht problematisch sein sollte.
