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Archiv für die Kategorie „Krankenhauszusatzversicherung“

Den meisten Kunden der leistungsstärksten Zahnzusatzversicherungen, flattert auch am Ende diesen Jahres, wie der aktuelle Zahnzusatzversicherung Vergleich 2011 belegt, wieder eine Beitragsanpassung ins Haus. Dabei ist es in den wenigsten Fällen so, dass es sich be der Beitragsanapssung um eine Senkung des Beitrags handelt, in den meisten Fällen sieht es so aus, dass die Beiträge mal wieder steigen.

Wie sieht es eigentlich in der stationären Zusatzversicherung, also der Krankenhauszusatzversicherung , mit der Beitragsstabilität aus?

Darum sind stationäre Zusatzversicherungen beitragsstabiler als Zahnzusatzversicherungen…

Die besten stationären Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte sind überaus beitragsstabil.Nimmt man beispielsweise die Arag Zusatzversicherung fürs Krankenhaus, so fällt auf, dass dieser Tarif, welcher bereits in dieser oder ähnlicher Form seit Anfang der 80er Jahre existiert, im Preisvergleich mit anderen Krankenhauszusatzversicherungen überaus günstig ist.Dies gilt für beide Tarifvarianten, also Arag 262(Zweibettzimmer + Wahlarzt) und auch Arag 261 (Einbettzimmer + Wahlarzt). Natürlich sind auch die Honorare von Ärzten in den letzten Jahren gestiegen und natürlich auch die Unterbringungskosten im Krankenhaus, die genauso wie alle anderen Kosten auch der Inflation unterworfen sind, doch fallen die Beitragsanpassungen für stationäre Zusatzversicherung verglichen mit Zahnzusatzversicherungen oder Heilpraktikerversicherungen deutlich geringer aus. Der Grund hierfür mag darin zu finden sein, dass die Kosten im stationären Bereich vom Versicherten wenig beeinflussbar sind. Ganz im Gegenteil zu den Kosten im ambulanten Bereich, also z.B. beim Heilpraktiker und noch stärker ist eine Beeinflussung, zumindest eine indirekte Beeinflussung im dentalen Bereich möglich.

So wird die Inanspruchnahme einer zweiten professionellen Zahnreinigung durchschnittlich eher mehr kosten als sie im Laufe der Zeit an Zahnersatzkosten verhindert, auch wenn viele Zahnärzte dies weißmachen möchten. Ebenso vertrauen die Patienten in kaum einem anderen Bereich der Gesundheitsbranche so sehr auf ihren Zahnarzt, wenn es darum geht bestimmte angeratene Behandlungen durchführen zu lassen. Insofern lassen sich hier auch die meisten Kosten festmachen.

Die Folge ist, dass die Beiträge einer Zahnzusatzversicherung in den meisten Fällen eher viel zu niedrig kalkuliert sind und daher regelmäßig angepasst werden. Und erhöht eine Zahnzusatzversicherung dann auch noch den Beitrag, hält dies dem Versicherten die Möglichkeit offen durch bestimmte Sanierungsmaßnahmen eine Behandlung z.B. vorzuziehen, sich diese dann durch die Zahnzusatzversicherung erstatten zu lassen und dann “zum Dank” die Zahnzusatzversicherung zu kündigen.

Der Wechsel der Zahnzusatzversicherung ist aufgrund weniger problematischer Gesundheitsfragen deutlich einfacher als der Wechsel einer stationären Zusatzversicherung. Gleichzeitig lässt sich wie bereits erwähnt ein Krankenhausaufenthalt, der natürlich erst dann ein Versicherungsfall ist, wenn er medizinisch notwendig ist, nicht einfach so durchführen, bzw. ist durch einen Versicherten wirklich beeinflussbar und in den seltensten Fällen auch noch erwünscht.

Was die Wichtigkeit der Krankenhauszusatzversicherung angeht, haben wir zu diesem Thema bereits eingehend Stellung bezogen, gleichzeitig kann man zudem feststellen, dass diese wichtige Zusatzversicherung also auch langfristig gesehen in fast allen Fällen deutlich beitragsstabiler ist als Zahnzusatzversicherungen oder ambulante Zusatzversicherungen.

Mit den Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung sollte nicht gewartet werden. Denn treten erst einmal ernsthafte Krankenheiten auf und sind stationäre Krankenhausaufenthalte notwendig, wird die Aufnahme in eine private Krankenhauszusatzversicherung schwierig, wenn diese überhaupt noch möglich ist!

Die Zustände für gesetzlich Versicherte in Krankenhäusern ist teilweise katastrophal. Nicht nur, dass Vier- oder gar Sechsbettzimmer die Regel sind, sondern diese sind zudem häufig auch noch überbelegt, die Krankenschwestern überfordert oder es werden gar Medizinstudenten als Schwestern oder Pfleger eingesetzt, die neuerdings im Rahmen ihres Studium Praktika im Pflegedienst machen müssen.

Da jedoch zur Genesung nach einer Operation oder Krankheit die äußeren Gegebenheiten ein entscheidender Faktor sind, ist der rechtzeitige Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung sehr wichtig.

Dabei muss günstiger nicht gleich (deutlich) schlechter sein. Die Ja stationär Plus ist für einen 30jährigen Antragsteller bereits für gut 13 Euro im Monat zu haben, die ebenfalls sehr leistungsstarke CSS Clinic für etwas mehr als 15 Euro.

Im direkten Vergleich mit der ARAG 261 haben die beiden genannten Tarife zwar keine Alterungsrückstellungen, d. h. der Tarif wird mit zunehmenden Alter geringfügig angepasst. Dafür kostet die ARAG 261 allerdings bereits für den 30järhigen mit 35 Euro mehr als das Doppelte als die CSS Versicherung CSS clinic und die Ja stationär plus.

Allerdings kommt es auch auf die individuellen Umstände des Versicherten an. Daher sollte der Beitragssatz nicht alleiniges Entscheidungskriterium sein. Wer alle wichtige Leistungspunkte mit seiner Krankenhauszusatzversicherung abgedeckt haben möchte, ist bei der ARAG 261 am besten aufgehoben, trotz des relativ teuren Beitragssatzes. Jedoch prüft die ARAG bei Aufnahme auch Bagatellerkrankungen, während diese bei der Ja stationär plus nicht anzugeben sind, womit der Tarif nicht nur eine preiswerte Krankenhauszusatzversicherung bei kleineren Vorerkrankungen darstellt. Mit Hilfe unserer Vergleichsrechner lassen sich die einzelnen Leistungskriterien bequem miteinander vergleichen.

Wer auf der Suche nach einer guten Krankenhauszusatzversicherung ist dem Fall als erstes die Angebote der Arag Krankenversicherung, Janitos oder auch der CSS Versicherung ins Auge. Natürlich gehören die von diesen Versicherern angebotenen Krankenhauszusatzversicherungen zu den leistungsstärksten Tarifen am Markt und sind ohne große Einschränkungen auch zu empfehlen. Doch da die meisten Antragsteller bereits gesundheitlich vorbelastet sind und sei es nur durch Verspannungen, leicht Bluthochdruck, Schilddrüsenüber- oder -unterfunktion, Migräne oder andere geringe bis mittlere Vorerkrankungen sind die Krankenhauszusatzversicherungen der Arag, Janitos oder der CSS Versicherung nur bedingt zu empfehlen, da diese Versicherer in den meisten Fällen mit einem Leistungs-Ausschluss für diese Vorerkrankungen arbeiten oder den Antrag sogar gänzlich ablehnen.
Des weiteren ist die Antrags-Bearbeitungen bei Vorerkrankungen bei diesen Versicherern besonders streng und umfangreich und kann für den Antragsteller sehr aufwändig sein, was Frustration und zu späteren das Interesse gegenüber der Versicherer und dem Antrag führen kann.Für gesunde Antragsteller ist dies natürlich ein Vorteil, da die Beiträge bei diesen Anbietern besonders günstig und stabil sind.
Wer daher eine gute Kranken auf Zusatzversicherung sucht, jedoch die ein oder andere  Vorerkrankung aufzuweisen hat, der sollte sich den Tarif Gothaer Mediclinic genauer ansehen, da Gothaer Krankenversicherung viele Vorerkrankungen mit einem Risikozuschlag mitversichert. Natürlich wird der Beitrag für die Gothaer mediclinic Zusatzversicherung höher ausfallen als bei den erstgenannten Versicherern die Leistungen sind auch etwas geringer, doch ist eine zur Versicherung für den stationären Bereich ohne Leistungausschluss mit geringerer Leistung immer noch besser als gar keine oder eine Krankenhausversicherung mit Leistungsausschluss.

Den Tarif Gothaer MediClinic finden Sie selbstverständlich in unserem Krankenhauszusatzversicherung Vergleich.

Auch die Barmenia Krankenversicherung bietet im Bereich der stationären Absicherung eine durchaus empfehlenswerte Kranken auf Zusatzversicherung. Die Rede ist vom recht günstigen Einbettzimmer und Wahlarzttarif Barmenia S. Die Barmenia S Krankenhauszusatzversicherung versichert die Unterbringung im Ein-oder Zweibettzimmer, sowie eine gesonderte privat in Rechnung gestellte Wahl ärztliche Leistung. Erstattungsfähig sind die Behandlungskosten bis zum 3,5 fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Zusätzlich zahlt die Barmenia S Kranken auf Zusatzversicherung für Versicherte bis zum vollendeten 50. Lebensjahr ein zusätzliches Kranken aus Tagegeld in Höhe von 35 €. Des weiteren versichert die Barmenia S Krankenhauszusatzversicherung die ambulante und auch die vor- und nachstationäre Behandlung mit.
Ebenfalls sehr interessant an der Barmenia S Kranken auf Zusatzversicherung ist, dass Naturheilbehandlungen nach dem Hufelandverzeichnis zum Leistungsumfang dieser stationären Zusatzversicherung gehören. Derartige Natur Heilbehandlung werden im Rahmen einer stationären Behandlung erstattet. Die erstattungsfähigen Naturheilverfahren aus dem Hufelandverzeichnis umfassen sämtliche wichtigen und anerkannten alternativen Heilmethoden.
Einziges Manko an der Barmenia S zur Versicherung ist das die Kosten einer voll stationären Psychotherapie für maximal vier Wochen erstattungsfähig sind.
Des weiteren sind in der Barmenia S Krankenhauszusatzversicherung die Differenzkosten bei Wahl eines anderen Krankenhauses als ärztliche Einweisung genannt mitversichert und erstattungsfähig.
Im Gegensatz zu der durchaus empfehlenswerten stationären zur Versicherung Janitos stationär plus bildet die Barmenia S Zusatzversicherung stationär im Bereich eine Kalkulation der Beiträge mit Alterungsrückstellungen. Das bedeutet dass die Barmenia S Krankenhauszusatzversicherung Gehsteigenrisikokosten des Alters bereits im heutigen Beitrag berücksichtigt und demnach nicht jährlich mit steigendem Alter Beitragssprünge zu verzeichnen hat, wie dies beispielsweise bei der stationären zur Versicherung der Janitos der Fall ist.
Trotz der Kalkulation mit Alterungsrückstellungen ist die Barmenia S Krankenhausversicherung deutlich günstiger als andere Tarife für den stationären Bereich die Leistungen der Barmenia S stationäre zur Versicherung reichen zwar nicht an die Leistungen der Arag 261 Krankenhaus Versicherung heran, doch ist der Beitrag der Barmenia S Krankenhauszusatzversicherung dafür auch einen Tick günstiger.

Häufiger Beweggrund zum Abschluss einer Kranken Hauszusatzversicherung

Wer an eine Unterbringung im Krankenhaus denkt, gefürchtet als aller erstes, dass er in einen Krankenzimmer kommt, welches deutlich mehr als zwei Betten hat. Der Gedanke der Kompatibilitätsliste im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt ist nämlich oft der erste Blickgrund, eine Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen.Natürlich ist die Unterbringung in einem Einbettzimmer im Krankenhaus deutlich komfortabler und trägt zudem zur Genesung des Patienten eher bei als die Unterbringung in einem mehr Bettzimmer mit beispielsweise drei oder vier anderen Mitpatienten.Der große Unterschied zwischen Kassenpatienten und Privatpatienten liegt jedoch nicht in der Kompatibilität, die durch eine Krankenhauszusatzversicherung bezahlt wird, sondern in einer wesentlich besseren medizinischen Versorgung.Die wahlärztliche Behandlung im Krankenhaus sollte daher der erste Beweggrund für den Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung sein.

Die wahlärztliche Behandlung

Mit der wahlärztlichen Behandlung ist weit mehr gemein, als dass der Chefarzt einen behandelt oder operiert.Versicherte die an den Chefarzt denken kommt unweigerlich der Gedanke an einen alten weißhaarigen Mann auf, der zudem am Ende eine Höherechnung stellt.Mit der wahlärztlichen Behandlung, die durch eine Erkrankung zur Versicherung erstattet wird, ist jedoch auch gemeint, dass bei einer Behandlung im Krankenhaus oder eine Operation dort nicht nur nach den Regeln der ärztlichen Kunst behandelt werden muss, sondern zudem werden beispielsweise bei einer Operation deutlich modernere und hochwertigere Hilfsmittel und “Bauteile” verwendet. Diese höherwertigen Hilfsmittel tragen nicht nur zu einer schnelleren Genesung bei, sondern sorgen auch dafür, dass bei sehr schwierigen Operationen, eine solche Operation länger vorhält, bevor nötigenfalls nachgebessert werden muss.

So haben komplizierte herzchirurgische Eingriffe bei Kassenpatienten nur eine maximale Haltedauer von ca. zehn Jahren, während bei der Verwendung höherwertiger Materialien, wie sie bei Privatpatienten angewendet werden, eine solche Operation bis zu 20 Jahre oder länger halten kann, bevor wieder operiert werden muss. Derartige Dienstleistungen kauft man sich durch eine Krankenhauszusatzversicherung ein. Die Rechnung für solche Behandlungen sind daher natürlich deutlich höher als für einen Ein-oder Zweibettzimmerzuschlag.

Genau diese lebensrettenden Behandlungen und Möglichkeit für den Patienten machen den hohen Wert und die Wichtigkeit einer guten Krankenhauszusatzversicherung aus.

Der CDU-Politiker Jens Spahnforderte kürzlich, dass  Kassenpatienten im Krankenhaus nur noch in Zweibettzimmernunterzubringen seien , notfalls soll dies mit finanziellen Sanktionen durchsetzen Eine schöne Forderung, die sicherlich zunächst beim Wähler ankommen soll und auf den ersten Blick auch tut.

Doch so schön es wäre, dass Mehrbettzimmer abgeschafft werden, woher soll das Geld kommen? 3-Bettzimmer werden ja nicht ohne Grund angeboten, sondern oftmals geben die Kapazitäten der Krankenhäuser nicht einmal ein bett im Mehrbettzimmer her.

Würde es nur noch 2-Bettzimmer geben, ohne dass die Krankenhäuser mit Mehreinnahmen dadurch rechnen könnten, würden die Warteschlangen für Krankenhaustermine unweigerlich weiter steigen. Wichtige Operationen würden nur des Komfortgedanken wegens verschoben werden müssen.

Aus diesem Grund sollte man nach wie vor eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen, wenn man diesen Komfort wünscht und absichern möchte. Weit wichtiger an einer stationären Zusatzversicherung ist jedoch auch die Absicherung der freien Arztwahl und privat in Rechnung gestellter Arzthonorare.

Die Politik sollte sich lieber Gedanken darüber machen, wie das Gesundheitssystem effizienter und günstiger gestaltet werden kann, statt mit diesen Aussagen auf Wählerfang zu gehen. Denn umsetzbar wird dies mit Sicherheit nicht sein, schon gar nicht ohne steigende Krankenkassenbeiträge, die politisch auch wieder unerwünscht sind.

Zusammen mit der leistungsstarken Zahnzusatzversicherung Janitos dental plus hat die Jantos Versicherung, die bisher hauptsächlich über die Sparten Sachversicherung und KFZ-Versicherung bekannt war auch eine neue Krankenhauszusatzversicherung auf  den Markt gebracht. Dabei handelt es sich um den Tarif Janitos stationär plus.

Die stationäre Zusatzversicherung beihaltet alles was eine gute stazionäre Zusatzversicherung leisten muss. Dazu gehört beispielsweise eine Absicherung privatärztlicher Honorare auch über den Höchstsätzen der GOÄ und eine Mitversicherung vor- und nachstationäre Behandlungen, also einer Vor-und Abschlussuntersuchung durch den behandelnden Privatarzt.

Ebenso mitversichert ist das rooming in. Die Janitos stationär plus Zusatzversicherung erstattet demnach die Unterbringungskosten einer Begleitperson bei Kindern, wenn diese stationär behandelt werden. Im Gegensatz zu anderen Krankenhauszusatzversicherungen ist dies dabei sogar bis zum vollendeten 14. Lebensjahr möglich, während andere Tarife nur bis zum 10. oder 12. LEbensjahr leisten.

Vom Beitrag her ist die Janitos stationär plus insbesondere bei jungen Menschen aufgrund der nicht einkalkulierten Deckungsrückstellung fürs Alter sehr günstig. Im Alter steigen die Beiträge entsprechend stark an. Dies sollte man sich als Neukunde bewusst machen, denn andere stationäre Zusatzversicherungen wie der Tarif Arag 261, der ebenfalls ebenso starke Leistungen und die Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer absichert, kosten zwar zu Anfang mehr, sind dafür aber im Beitrag geglättet und steigen nicht jährlich an.

Die meisten Krankenhauszusatzversicherungen sind als Tarife nur abschließbar bis zum Höchsteintrittsalter von 65 Jahren. Doche s gibt auch einige leistungsstarke Alternativen für Senioren, die noch bei guter Gesundheit sind, jedoch für den Fall der Fälle eine gute stationäre Zusatzversicherung wünschen. Eine solche Alternative wäre beispielsweise die Krankenhauszusatzversicherung der Continentale Versicherung. Die Continentale Krankenhauszusatzversicherung ist bezüglich der Aufnahme nicht an ein Höchsteintrittsalter gebunden und kann somit auch von einem 80-jährigen Antragsteller abgeschlossen werden.

Die Continentale Krankenhauszusatzversicherung existiert unverändert bereits seit den 70er  Jahren und kann auch leistungsmäßig mit den meisten heutigen neuen Tarifen wie der CSS clinic 2 Krankenhausversicherung mithalten.

Natürlich sind entsprechende Gesundheitsfragen zu beantworten, doch sind diese vergleichsweise wirklich verbraucherfreundlich. Wer im höheren Alter also eine gute stationäre Absicherung zu der geringen Regelleistung der Gesetzlichen Krankenkasse sucht, der ist bei dieser Krankenhauszusatzversicherung wirklich gut aufgehoben. Preislich ist der Tarif als günstig einzustufen, wobei sich bei Senioren einfach aufgrund des Alters ein relativ hoher monatlicher Zahlbeitrag ergeben wird. Doch vergleicht man den Monatsbeitrag der Continentale Krankenhauszusatzversicherung mit dem Beitrag, den später ein Versicherter beim Tarif CSS clinic2 zu zahlen hätte, dann ist die Variante der Continentale immer noch aus sehr preisgünstig zu betrachten.

Die Erfahrung spricht natürlich ebenfalls für die Continentale, die seit Jahrzehnten erfolgreich im deutschen Markt für private Krankenversicherungen tätig ist.

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds hat sich für die gesetzlich versicherten nichts verbessert, im Gegenteil profitieren die Versicherten nicht mehr von unterschiedlichen Beitragssätzen, da ein einheitlicher Beitragssatz nun vorgeschrieben ist. Allerdings können gut informierte dennoch sparen, indem sie zur BKK Pfalz wechseln, die sich ein von Kritikern gelobtes Prämienmodell ausgedacht hat, um weitere Mitglieder für sich zu gewinnen. Wer regelmäßig ab dem 35.  Lebensjahr zur Vorsorgeuntersuchung geht und bestimmte Standard Impfungen vorweisen kann, bekommt 150 Euro Zuschuss, der z. B. für eine private Krankenhauszusatzversicherung verwendet werden kann oder eine Zahnzusatzversicherung. Sowohl im Bereich der zahnärztlichen Versorgung als auch bei der stationären Behandlung klaffen immer größere Versorgungslücken der Gesetzlichen Krankenversicherung, die nur durch eine private Zusatzversicherung geschlossen werden können. Dabei sollte gerade der Gesundheitsfonds die Probleme der Gesundheitsversorgung lösen.

Das zusätzliche Dilemma an der ganzen Sache ist, dass Patienten ohne private Zusatzversicherung sich auf eine suboptimale Behandlung, lange Wartezeiten oder hohe Zuzahlungen einstellen müssen, und das obwohl in diesen Tagen acht gesetzliche Krankenkassen die Option des Zusatzbeitrages in Anspruch nehmen werden. Wahrscheinlich werden noch viele Kassen folgen, auch wenn diese Tage betont wird, dass Zusatzbeiträge mit acht der insgesamt ca. 160 Kassen davon Gebrauch machen.

Jetzt kündigt die FDP an, die Zusatzbeiträge für Gesetzlich Versicherte wohlmöglich kippen zu wollen, während die Kanzlerin daran fest hält. Wohin die Reise beim Gesundheitsfonds gehen wird, bleibt ungewiss, da jeden Tag neue Änderungen angekündigt werden, um dann wieder von anderen Spitzenpolitikern verworfen zu werden. Die FDP redet seit der letzten Bundestagswahl davon, den Gesundheitsfonds abschaffen zu wollen. Nicht zuletzt weil weite Teile der Union daran festhalten, fehlt der Kompass in der Gesundheitspolitik, der aber bitter nötig ist. Die aktuelle Diskussion offenbart dafür aber umso mehr die Vorteile einer privaten Krankenhauszusatzversicherung oder ambulanten Krankenzusatzversicherung: Bei einer privaten Zusatzversicherung gilt das, was im Versicherungsvertrag steht, eine Gewähr, die Patienten bei der staatlichen Gesundheitspolitik keineswegs haben.

Obwohl Reformen, die eine klare Richtung angeben und das System des planwirtschaftlichen Gesundheitsfonds wieder einstampfen, dringend notwendig sind, betont das Bundesgesundheitsministerium wiederholt, dass nichts überstürzt werden dürfe. Die Tatsache, dass immer wieder auf Kommissionen verwiesen wird, zeigt, dass es wohl noch lange dauern wird, bis die Grundstrukuren der nächsten Gesundheitsreform bekannt werden, zumal der deutsche Gewerkschaftsbund schon angekündigt hat, ein Gegenkonzept vorlegen zu wollen. Langwierige politische Entscheidungsprozesse werden die Folge sein. Zwar ist der Patient auch bei einer privaten Krankenversicherung nicht vor steigenden Beitragssätzen bewahrt, doch im Gegensatz zur staatlichen Gesundheitsabsicherung ist stets der Leistungspfad einer privaten Zusatzversicherung bekannt.

Auch schon wieder eine Erhöhung des Arbeitgeberanteils wird diskutiert, was gerade  in Zeiten der Wirtschaftskrise Gift wäre. Der Staat sollte besser, wie angekündigt die Bürger entlasten und den Abschluss von privaten Zusatzversicherungen fördern.

LinkTipp:  Private Krankenversicherung

Die Krankenhauszusatzversicherung Tarife der Arag sind sowohl als 1-Bettzimmer , aber auch als 2-Bettzimmer-Tarif empfehlenswert. Die Arag 262 und Arag 261 Krankenhauszusatzversicherung erstattet nicht nur die Mehrkosten einer komfortablen Unterbringung auf der Privatstation im Ein- bzw- Zweibettzimmer, die wesentlich wichtigere und im Ernstfall auch teurere Absicherung der besten ärztlichen Versorgung wird von beiden Tarifen gleichermaßen geleistet. Dabei werden Arzthonorare von Spezialisten bis über den 3,5 fachen Höchstsatz der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte erstattet.

Die Mehrkosten einer privatärztlichen ambulanten Operation werden ebenfalls erstattet, wenn eine solche einen stationären Krankenhausaufenthalt ersetzt. Ebenso erstattungsfähig und längst nicht selbstverständlich für eine stationäre Zusatzversicherung, ist die Erstattung einer vor- und nachstationären Behandlung durch den behandelnden Arzt im Krankenhaus.

Trotz der Tatsache, dass der Tarif Alterungsrückstellungen bildet, ist die Arag Krankenhauszusatzversicherung kaum teurer als die ebenfalls leistungsstarke CSS Krankenhauszusatzversicherung, welche mit jedem Alterssprung ein paar Cent teurer für den Versicherten wird. Über eine Laufzeit von 20 Jahren oder mehr ist die Arag Krankenhauszusatzversicherung bei gleicher Leistung daher wesentlich günstiger, da der Beitrag nicht jährlich steigt.

Ebenfalls hervorzuheben bei den TArifen Arag 262 und Arag 261 ist die Tatsache einer verbraucherfreundlichen Regelung bezüglich eines krankheitsbedingten Krankenhausaufenthaltes in einer so genannten Gemischten Anstalt. Bei derartigen Krankenhausaufenthalten sehen die meisten stationären Zusatzversicherungen vor, dass der Patient und Versicherte vor dem Krankenhausaufenthalt eine schriftliche Bestätigung des Versicherers einzuholen hat, andernfalls wäre die Krankenhauszusatzversicherung von der Leistung freigestellt. Gerade bei Unfällen und im Ernstfall ist eine vorherige schriftliche Zusage gar nicht einholbar.

Bei der Krankenhauszusatzversicherung Arag 262 und 261 wird bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung im Norfall eine diesbezügöiche Ausnahme gemacht, es ist also ausreichend, wenn nachträglich nachgewiesen wird, dass die Heilbehandlung wirklich eine solche war und kein Kuraufenthalt.

Das die Arag Krankenhausversicherung bei einem Verzicht auf die Leistungen im Leistungsfall ein Ersatzkrankenhaustagegeld an den Versicherten zahlt, z.b. weil diesem bei einer einfachen Operation am Blindarm die Kassenleistung genügt und er auf den Chefarzt verzichtet, ist obligatorisch. Eine derartige Leistung ist also bei der Arag Krankenhausversicherung vorhanden, aber eben nur ein Anzeichen dafür, dass hier wirklich in allen Teilbereichen nicht an der Leistung gespart wurde.