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Archiv für die Kategorie „Krankenhauszusatzversicherung“

Zusammen mit der leistungsstarken Zahnzusatzversicherung Janitos dental plus hat die Jantos Versicherung, die bisher hauptsächlich über die Sparten Sachversicherung und KFZ-Versicherung bekannt war auch eine neue Krankenhauszusatzversicherung auf  den Markt gebracht. Dabei handelt es sich um den Tarif Janitos stationär plus.

Die stationäre Zusatzversicherung beihaltet alles was eine gute stazionäre Zusatzversicherung leisten muss. Dazu gehört beispielsweise eine Absicherung privatärztlicher Honorare auch über den Höchstsätzen der GOÄ und eine Mitversicherung vor- und nachstationäre Behandlungen, also einer Vor-und Abschlussuntersuchung durch den behandelnden Privatarzt.

Ebenso mitversichert ist das rooming in. Die Janitos stationär plus Zusatzversicherung erstattet demnach die Unterbringungskosten einer Begleitperson bei Kindern, wenn diese stationär behandelt werden. Im Gegensatz zu anderen Krankenhauszusatzversicherungen ist dies dabei sogar bis zum vollendeten 14. Lebensjahr möglich, während andere Tarife nur bis zum 10. oder 12. LEbensjahr leisten.

Vom Beitrag her ist die Janitos stationär plus insbesondere bei jungen Menschen aufgrund der nicht einkalkulierten Deckungsrückstellung fürs Alter sehr günstig. Im Alter steigen die Beiträge entsprechend stark an. Dies sollte man sich als Neukunde bewusst machen, denn andere stationäre Zusatzversicherungen wie der Tarif Arag 261, der ebenfalls ebenso starke Leistungen und die Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer absichert, kosten zwar zu Anfang mehr, sind dafür aber im Beitrag geglättet und steigen nicht jährlich an.

Die meisten Krankenhauszusatzversicherungen sind als Tarife nur abschließbar bis zum Höchsteintrittsalter von 65 Jahren. Doche s gibt auch einige leistungsstarke Alternativen für Senioren, die noch bei guter Gesundheit sind, jedoch für den Fall der Fälle eine gute stationäre Zusatzversicherung wünschen. Eine solche Alternative wäre beispielsweise die Krankenhauszusatzversicherung der Continentale Versicherung. Die Continentale Krankenhauszusatzversicherung ist bezüglich der Aufnahme nicht an ein Höchsteintrittsalter gebunden und kann somit auch von einem 80-jährigen Antragsteller abgeschlossen werden.

Die Continentale Krankenhauszusatzversicherung existiert unverändert bereits seit den 70er  Jahren und kann auch leistungsmäßig mit den meisten heutigen neuen Tarifen wie der CSS clinic 2 Krankenhausversicherung mithalten.

Natürlich sind entsprechende Gesundheitsfragen zu beantworten, doch sind diese vergleichsweise wirklich verbraucherfreundlich. Wer im höheren Alter also eine gute stationäre Absicherung zu der geringen Regelleistung der Gesetzlichen Krankenkasse sucht, der ist bei dieser Krankenhauszusatzversicherung wirklich gut aufgehoben. Preislich ist der Tarif als günstig einzustufen, wobei sich bei Senioren einfach aufgrund des Alters ein relativ hoher monatlicher Zahlbeitrag ergeben wird. Doch vergleicht man den Monatsbeitrag der Continentale Krankenhauszusatzversicherung mit dem Beitrag, den später ein Versicherter beim Tarif CSS clinic2 zu zahlen hätte, dann ist die Variante der Continentale immer noch aus sehr preisgünstig zu betrachten.

Die Erfahrung spricht natürlich ebenfalls für die Continentale, die seit Jahrzehnten erfolgreich im deutschen Markt für private Krankenversicherungen tätig ist.

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds hat sich für die gesetzlich versicherten nichts verbessert, im Gegenteil profitieren die Versicherten nicht mehr von unterschiedlichen Beitragssätzen, da ein einheitlicher Beitragssatz nun vorgeschrieben ist. Allerdings können gut informierte dennoch sparen, indem sie zur BKK Pfalz wechseln, die sich ein von Kritikern gelobtes Prämienmodell ausgedacht hat, um weitere Mitglieder für sich zu gewinnen. Wer regelmäßig ab dem 35.  Lebensjahr zur Vorsorgeuntersuchung geht und bestimmte Standard Impfungen vorweisen kann, bekommt 150 Euro Zuschuss, der z. B. für eine private Krankenhauszusatzversicherung verwendet werden kann oder eine Zahnzusatzversicherung. Sowohl im Bereich der zahnärztlichen Versorgung als auch bei der stationären Behandlung klaffen immer größere Versorgungslücken der Gesetzlichen Krankenversicherung, die nur durch eine private Zusatzversicherung geschlossen werden können. Dabei sollte gerade der Gesundheitsfonds die Probleme der Gesundheitsversorgung lösen.

Das zusätzliche Dilemma an der ganzen Sache ist, dass Patienten ohne private Zusatzversicherung sich auf eine suboptimale Behandlung, lange Wartezeiten oder hohe Zuzahlungen einstellen müssen, und das obwohl in diesen Tagen acht gesetzliche Krankenkassen die Option des Zusatzbeitrages in Anspruch nehmen werden. Wahrscheinlich werden noch viele Kassen folgen, auch wenn diese Tage betont wird, dass Zusatzbeiträge mit acht der insgesamt ca. 160 Kassen davon Gebrauch machen.

Jetzt kündigt die FDP an, die Zusatzbeiträge für Gesetzlich Versicherte wohlmöglich kippen zu wollen, während die Kanzlerin daran fest hält. Wohin die Reise beim Gesundheitsfonds gehen wird, bleibt ungewiss, da jeden Tag neue Änderungen angekündigt werden, um dann wieder von anderen Spitzenpolitikern verworfen zu werden. Die FDP redet seit der letzten Bundestagswahl davon, den Gesundheitsfonds abschaffen zu wollen. Nicht zuletzt weil weite Teile der Union daran festhalten, fehlt der Kompass in der Gesundheitspolitik, der aber bitter nötig ist. Die aktuelle Diskussion offenbart dafür aber umso mehr die Vorteile einer privaten Krankenhauszusatzversicherung oder ambulanten Krankenzusatzversicherung: Bei einer privaten Zusatzversicherung gilt das, was im Versicherungsvertrag steht, eine Gewähr, die Patienten bei der staatlichen Gesundheitspolitik keineswegs haben.

Obwohl Reformen, die eine klare Richtung angeben und das System des planwirtschaftlichen Gesundheitsfonds wieder einstampfen, dringend notwendig sind, betont das Bundesgesundheitsministerium wiederholt, dass nichts überstürzt werden dürfe. Die Tatsache, dass immer wieder auf Kommissionen verwiesen wird, zeigt, dass es wohl noch lange dauern wird, bis die Grundstrukuren der nächsten Gesundheitsreform bekannt werden, zumal der deutsche Gewerkschaftsbund schon angekündigt hat, ein Gegenkonzept vorlegen zu wollen. Langwierige politische Entscheidungsprozesse werden die Folge sein. Zwar ist der Patient auch bei einer privaten Krankenversicherung nicht vor steigenden Beitragssätzen bewahrt, doch im Gegensatz zur staatlichen Gesundheitsabsicherung ist stets der Leistungspfad einer privaten Zusatzversicherung bekannt.

Auch schon wieder eine Erhöhung des Arbeitgeberanteils wird diskutiert, was gerade  in Zeiten der Wirtschaftskrise Gift wäre. Der Staat sollte besser, wie angekündigt die Bürger entlasten und den Abschluss von privaten Zusatzversicherungen fördern.

LinkTipp:  Private Krankenversicherung

Die Krankenhauszusatzversicherung Tarife der Arag sind sowohl als 1-Bettzimmer , aber auch als 2-Bettzimmer-Tarif empfehlenswert. Die Arag 262 und Arag 261 Krankenhauszusatzversicherung erstattet nicht nur die Mehrkosten einer komfortablen Unterbringung auf der Privatstation im Ein- bzw- Zweibettzimmer, die wesentlich wichtigere und im Ernstfall auch teurere Absicherung der besten ärztlichen Versorgung wird von beiden Tarifen gleichermaßen geleistet. Dabei werden Arzthonorare von Spezialisten bis über den 3,5 fachen Höchstsatz der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte erstattet.

Die Mehrkosten einer privatärztlichen ambulanten Operation werden ebenfalls erstattet, wenn eine solche einen stationären Krankenhausaufenthalt ersetzt. Ebenso erstattungsfähig und längst nicht selbstverständlich für eine stationäre Zusatzversicherung, ist die Erstattung einer vor- und nachstationären Behandlung durch den behandelnden Arzt im Krankenhaus.

Trotz der Tatsache, dass der Tarif Alterungsrückstellungen bildet, ist die Arag Krankenhauszusatzversicherung kaum teurer als die ebenfalls leistungsstarke CSS Krankenhauszusatzversicherung, welche mit jedem Alterssprung ein paar Cent teurer für den Versicherten wird. Über eine Laufzeit von 20 Jahren oder mehr ist die Arag Krankenhauszusatzversicherung bei gleicher Leistung daher wesentlich günstiger, da der Beitrag nicht jährlich steigt.

Ebenfalls hervorzuheben bei den TArifen Arag 262 und Arag 261 ist die Tatsache einer verbraucherfreundlichen Regelung bezüglich eines krankheitsbedingten Krankenhausaufenthaltes in einer so genannten Gemischten Anstalt. Bei derartigen Krankenhausaufenthalten sehen die meisten stationären Zusatzversicherungen vor, dass der Patient und Versicherte vor dem Krankenhausaufenthalt eine schriftliche Bestätigung des Versicherers einzuholen hat, andernfalls wäre die Krankenhauszusatzversicherung von der Leistung freigestellt. Gerade bei Unfällen und im Ernstfall ist eine vorherige schriftliche Zusage gar nicht einholbar.

Bei der Krankenhauszusatzversicherung Arag 262 und 261 wird bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung im Norfall eine diesbezügöiche Ausnahme gemacht, es ist also ausreichend, wenn nachträglich nachgewiesen wird, dass die Heilbehandlung wirklich eine solche war und kein Kuraufenthalt.

Das die Arag Krankenhausversicherung bei einem Verzicht auf die Leistungen im Leistungsfall ein Ersatzkrankenhaustagegeld an den Versicherten zahlt, z.b. weil diesem bei einer einfachen Operation am Blindarm die Kassenleistung genügt und er auf den Chefarzt verzichtet, ist obligatorisch. Eine derartige Leistung ist also bei der Arag Krankenhausversicherung vorhanden, aber eben nur ein Anzeichen dafür, dass hier wirklich in allen Teilbereichen nicht an der Leistung gespart wurde.

Der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung gilt als einer der wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit einer Zusatzabsicherung für GKV-Versicherte. Zwar wird man, wenn überhaupt, nur alle paar Jahr stationär eingeliefert. Wenn jedoch ein Krankenhausaufenthalt nötig ist, dann werden die Minderleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sehr stark spürbar.

Wenn man überhaupt einen Platz erhält, so muss man sich das Krankenzimmer in der Regel mit anderen fremden Personen teilen. Abhilfe schafft eine Krankenhauszusatzversicherung, die nicht nur die Mehrkosten der Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer auf der Privatstation erstattet. Vielmehr noch versichert sie die hohen Kosten einer privatärztlichen Behandlung. Der Zugriff auf die besten Ärzte ist damit gesichert.

Zwar gibt es weit mehr Tarife zur Zahnzusatzversicherung, doch auch im Bereich der Krankenhauszusatzversicherung ist der Markt für den Verbraucher nicht gerade transparent. Aus diesem Grund macht natürlich ein Krankenhauszusatzversicherung Vergleich Sinn. Wichtig ist dabei, dass man eine Krankenhauszusatzversicherung wählt, dieam besten ohne Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte leistet. Derart leistungsstarke Tarife kosten meist nicht  einmal mehr, doch ist es eben nicht ganz einfach einen entsprechenden Tarif zu finden. Eher weniger wichtig ist es allerding, ob man nun im Krankenhaus im 1- oder im2-Bettzimmer untergebracht ist. Die Kostenübernahme selbst sehr hoch bemessener Arzthonorare sollte auf jeden Fall abgesichert sein.

Jeder, der in den letzten Jahren im Krankenhaus gewesen ist, merkt es: Die Zwei-Klassenmedizin muss nicht verhindert werden, sie ist bereits Realität. Gesetzlich Krankenversicherte, die zudem über keine private Krankenhauszusatzversicherung verfügen, müssen in der Regel länger auf einen OP-Termin warten, werden in den meisten Krankenhäusern in Mehrbettzimmern untergebracht oder sogar in Zimmern “reingeschoben”, die gar nicht für so viele Personen ausgelegt sind. Darüber hinaus müssen sich ”Normalversicherte”, wenn keine akute Lebensgefahr, auf eine Chefarztbehandlung verzichten und sich mit eher unerfahreneren Ärzten zufrieden geben. Außerdem werden diese Patienten meistens sehr früh aus Kostengründen aus dem Krankenhaus entlassen und sind deshalb darauf angewiesen, zu Hause ihre Krankheit auszukurieren und sich von einer schweren OP erholen. Doch das alles ist dem Heilungsprozess und auch dem seelischen Wohlbefinden nicht gerade förderlich.

Auch die freie Krankenhauswahl und noch wichtiger die freie Arztwahl sind die Vorzüge einer guten Krankenhauszusatzversicherung. Insbsondere dieser Punkt sollte nicht unterschätzt werden, denn nicht jeder Arzt hat die gleiche Erfahrung und das gleiche Fachwissen. Wie alle Menschen sind auch Ärzte keine “Götter” und es gibt gravierende Unterschiede. Wer z. B. an Prostatakrebs erkrankt und keine private Krankenhausversicherung hat, wird von einem Arzt behandelt, der viele Operationen im Jahr durchführt und nicht unbedingt auf Prostatakrebs spezialisiert ist. Mit einer privaten Krankenhauszusatzversicherung kann sich der Versicherungsnehmer dagegen von einem Arzt behandeln lassen, der auf diese spezielle Krankheit spezialisiert ist und anstatt zehn, vielleicht hundert Protataoperationen in einer Zeitspanne ausübt. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit eines optimalen Operationsergebnis signifikant. Ein Vorteil, der nicht unterschätzt werden darf. Gerade das Beispeil von Protatakrebs kann unglimpflich ausgehen und sogar Inpotenz zur Folge haben. Eine deutliche Einschränkung der Lebensqualität ist die Folge, daher sollte hier auf wirkliche Experten gesetzt werden, die auch komplizierte Formen des Prostatakrebes regelmäßig durchführen und somit die nötige “Routine” haben.

Darüber hinaus sind bei einem guten Tarif auch die vor- und nachstationäre Behandlung mitversichert, womit der Begriff der Krankenhauszusatzversicherung dem gesamten Leistungsumfang nicht gerecht wird.

Leider sparen die meisten Menschen daran, auch weil man sich besonders in Zeiten der Gesundheit, nicht gerne Gedanken über die Folgen einer Krankheit macht und falschen Optimismus an den Tag legt. Die unterlassene Eigenvorsorge für den Ernstfall kann nicht mit dem Unterlassen der Eigenvorsorge entschuldigt werden. Im Gegenteil ist eine Krankenhauszusatzversicherung gerade bei Gesundheit abzuschließen, da die Versicherungsbedingungen dann am günstigsten sind. Auch für Kinder ist eine Krankenhauszusatzversicherung sehr zu empfehlen, weil nur diese es ermöglicht, dass ein Elternteil mit dem Kind im Zimmer schlafen kann (rooming in), was maßgeblich zur Angstverminderung und damit zum Heilungsprozess des Kindes beiträgt.

In einer aktuellen Stellungnahme erklärt die Barmer Krankenkasse ihre gesundheitspolitischen Positionen zur Bundestagswahl. Wenn es nach der Kasse geht, gehört die Vollversicherung der PKV aufs Abstellgleis. Lediglich als Lieferant für die privaten Krankenzusatzversicherungen soll sie dann noch zur Verfügung stehen.

Die Diskussionen um das deutsche Gesundheitswesen und dessen Zukunft reißen auch und gerade so kurz vor der Bundestagswahl nicht ab. Nach der Einführung des Gesundheitsfonds und verschiedenen Vorschlägen zur Priorisierung von Gesundheitsleistungen, die die Gemüter erhitzten, ist nun mit der Stellungnahme der Barmer Ersatzkasse auch neuer Schwung ins Gerangel um die PKV und deren Existenzberechtigung gekommen.

So fordert der Vorstandsvorsitzende der Barmer, Johannes Vöcking, eine Reform des deutschen Gesundheitssystems. Und die beinhaltet eine Abschaffung der privaten Krankenvollversicherung. Die PKV soll demnach nur noch in „additiver Koexistenz“ zur GKV beispielsweise Einbettzimmer oder die Chefarztbehandlung bei Krankenhausaufenthalten anbieten.

Die Begründung für seine Forderung zieht Vöcking dabei aus der Finanzkrise. Sie lehre, dass die kapitalgedeckte private Gesundheitsvollversorgung mit großen Risiken verbunden sei. „Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat sich hingegen in Krisenzeiten als Garant einer hochwertigen und sicheren medizinischen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger bewährt“ erklärt der Barmer-Vorsitzende weiter.

Über diese Ausführungen hinaus wird von der Barmer auch Stellung zum gewährten Darlehen für die gesetzlichen Krankenkassen bezogen. Hier wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, das Darlehen in einen Zuschuss umzuwandeln. Diese Forderung ist nicht neu, bereits im April hatte der Chef der KKH-Allianz einen Dauerzuschuss vorgeschlagen, da die Kassen womöglich nicht in der Lage sein würden, das Darlehen zurückzuzahlen.

Auch das System der Zusatzbeiträge will Vöcking überdacht wissen, da „Allein die Regelungen zum Einzug der Gelder [...] nach Auffassung der Barmer als „bürokratisches Monster“ zu bezeichnen sein.

FDP Chef Westerwelle sprach Tags darauf auch vom „bürokratischen Monstrum“. Allerdings bezog er damit in einem Interview Stellung zum Gesundheitsfonds. Dieser sei verkorkst und schlucke nach dem Willen der jetzigen Regierung in den nächsten Jahren viel Geld. Sein Ziel sei es daher, ihn wieder abzuschaffen. Stattdessen soll der FDP Medienberichten zufolge eher der Sinn nach der Aufgabe des gesetzlichen Krankenversicherungssystems stehen.

Eine Zusatzversicherung Krankenhaus sichert die Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer bei einem stationären Aufenthalt. Darüber hinaus erstattet eine Zusatzversicherung Krankenhaus jedoch auch die Kosten für die Behandlung durch einen Arzt nach Wahl.

Tarife für entsprechende Zusatzversicherungen gibt es viele, doch eine Zusatzversicherung Krankenhaus sollte einige wichtige Detail mindestens erfüllen.

So ist es wichtig, dass die Zusatzversicherung Krankenhaus Arzthonorare ohne Beschränkung auf die Gebührenordnung für Ärzte leistet. Denn nur eine solche Zusatzversicherung fürs Krankenhaus bietet bei schwerer KRankheit ausreichend Schutz. Gute Ärzte können weit über den Höchstsatz der GOÄ hinaus abrechnen.

Des Weiteren sollte eine Zusatzversicherung für das Krankenhaus neben der vor- und nachstationären Behandlung auch die Chefarztbehandlung erstatten, wenn nur eine ambulante Operation durchgeführt wird, oft versagen entsprechende TArife genau in solchen Fällen ihre Leistung.

Insbesondere wichtig sind die BEstimmen bezüglich der Krankenhausaufenthalte in so genannten gemischen Anstalten, viele Zusatzversicherungen fürs Krankenhaus leisten bei Krankenhausaufenthalten in Krankenhäusern, die auch für Kuraufenthalte genutzt werden nicht.

Da bei Abschluss einer solchen Zusatzversicherung fürs Krankenhaus Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen, ist es wichtig, dass man einen entsprechenden Antrag bereits frühzeitig stellt, solange noch keine Vorerkrankungen vorliegen. Unter Umständen ist ein später Abschluss sonst nicht mehr möglich.

Wer sein Kind in den besten Händen wissen möchte, der sollte über den Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung für seine Sprösslinge nachdenken. Eine Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht eine komfortable Behandlung für Kinder und die beste ärztliche Versorgung.

Da Kassenversicherten nur die Regelleistung und Unterbringung im Mehrbettzimmer zusteht, ist eine Krankenhauszusatzversicherung besonders sinnvoll.

Da Kinder zum einen in den meisten Fällen noch gesund sind, ist der Monatsbeiträg für eine gute Krankenhauszusatzversicherung dementsprechend niedrig.

Da es am Markt sehr viele Angebote für die unterschiedlichsten Tarife einer Krankenhauszusatzversicherung gibt, sollte darauf geachtet werden, dass die Krankenhauszusatzversicherung einige Mindestanforderungen erfüllt.

Des Weiteren kann es gerade bei einer Krankenhauszusatzversicherung für Kinder sehr wichtig sein, dass diese Zusatzversicherung das sogenannte rooming in mitversichert. Zwar kommt auch die gesetzliche Krankenkasse bei kleineren Kindern für die Unterbringungskosten der Eltern, bei einem stationären Aufenthalt auf, allerdings betrifft dies nicht die Leistungen einer Unterbringung im Zweibettzimmer, bzw. auf einer Privatstation. Zudem kommt eine gute Krankenhauszusatzversicherung mit rooming in Leistungen für diese Unterbringungskosten bis zum 12. Lebensjahr des Kindes auf.

In diesem Zusammenhang erstattet beispielsweise die CSS Krankenhauszusatzversicherung für aufkommende Mehrkosten einer Unterbringung eines Erziehungsberechtigten. Dazu gehören zudem erhöhte Aufwendungen für Fahrtkosten.

Sehr wichtig kann es zudem sein,d ass auch die Kosten einer Wahlarztbehandlung erstattet werden, wenn ein Kind nicht stationäre aufgenommen wird, sondern wenn nur eine ambulante Operation durchgeführt wird. Insbesondere bei Kindern können viele kleinere Eingriffe auch an einem Tag erledigt werden. Eine Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht hier trotzdem die Behandlung durch den am besten geeigneten Arzt. allzu oft handelt es sicht hierbei um einen Wahlarzt, der nur Privatpatienten zur Verfügung steht.

Mit der entsprechenden Krankenhauszusatzversicherung für Kinder, die nicht mehr als 4-8 Euro im Monat kostet, wird auch ein kind zu einem solchen Privatpatienten.

Wer in den Genuss einer bevorzugten Behandlung im Krankenhaus kommen möchte, jedoch gesetzliche versichert ist, kann trotzdem die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer verlangen. Die Mehrkosten liegen zwischen 40 und 80 Euro pro Tag des Krankenhausaufenthaltes.

Ein mehrwöchiger Krankenhausaufenthalt kann somit einiges an Mehrkosten verursachen. Wer diese Mehrkosten absichern möchte, könnte eine Krankenhaustagegeldversicherung abschließen und hier eine Krankenhaustagegeld von 40-80 Euro absichern.
Sinnvoller und meist nicht einmal wesentlich teurer ist es jedoch, stattdessen eine Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen.
Eine Krankenhauszusatzversicherung erstattet im Gegensatz zur Krankenhaustagegeldversicherung nicht nur die Mehrkosten für eine komfortablere Unterbringung sondern zudem die wesentlich höheren Kosten einer besseren medizinischen Versorgung durch Spezialisten.

Da die Kostenunterschiede zwischen Krankenhaustagegeldversicherung und Krankenhauszusatzversicherung nicht sonderlich hoch sind, sollte die hocherwertigere Variante der stationären Zusatzversicherung, die Krankenhauszusatzversicherung, gewählt werden.

Die Mehrkosten einer höherwertigen medizinischen Versorgung hingegen können mehrere tausend Euro betragen und würden nur durch eine Krankenhauszusatzversicherung abgedeckt sein.

Wer Mehrkosten für Telefon, Fernseher etc auf dem Krankenzimmer mitversichern möchte, der könnte hierzu tatsächlich eine Krankenhaustagegeldversicherung zusätzlich zur Krankenhauszusatzversicherung abschließen. So wäre er sowohl für wichtige als auch für kleinere Zusatzkosten optimal versichert.

Während die Leistungen verschiedener Angebote zur Krankenhaustagegeldversicherung relativ gleich sind, sieht das bei der Krankenhauszusatzversicherung schon anders aus. Die Leistungs-Merkmale der verschiedenen Zusatztarife zur Krankenhauszusatzversicherung unterscheiden sich teilweise erheblich voneinander.

Insofern ist es wichtig genau aufzupassen, welche Leistungen in der Krankenhauszusatzversicherung enthalten sind und welche nicht. Für die Krankenhaustagegeldversicherung ist dies weniger relevant. Zwar gibt es hier Unterschiede, doch ist meistens klar, was genau versichert ist, nämlich ein Krankenhaustagegeld für den Tag einer Krankenhausunterbringung.