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Das Sozialgericht fällte im Bereich der Krankenhausbehandlung bzw. bezüglich des Transportes von Patienten von einem Krankenhaus zu einem anderen ein Urteil.
Wird ein Patient zwischen 2 Betriebstätten eines Krankenhauses, beispielsweise zwischen 2 Kliniklen, verlegt, so hat der Krankenhausbetreiber keinen Anspruch auf Vergütung von Krankentransporten.
Aus Sich des Sozialgerichtes Dortmunds sind zwei Klinikteile, z.B. Psychatrie und ein weiterer Klinikteil keine eigenständigen Krankenhäuser. Wird also ein Patient von einer Klinik in eine andere Klinik desselben Krankenhauses verlegt, so entsteht kein neuer Anspruch auf VErgütung der Transportkosten.
Vielmehr seien die Klinikteile in ihrer Gesamtheit als ein Krankenhaus zu sehen.
