Da auch im Bereich der Heilpraktikerversicherung die verschiedensten Versicherungsgesellschaften tätig sind, gibt es die unterschiedlichsten Leistungen, die diese übernehmen. Grundlegend sollte vor Abschluss eines Versicherungsvertrages darauf geachtet werden, dass ausschließlich Heilpraktikerleistungen erstattet werden. Andere anfallende Zusatzbehandlungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen wieder, und würden die Tarife nur unnötigerweise verteuern.

Wie jedoch die idealen Leistungen einer zusätzlichen Heilpraktikerversicherung genau aussehen, werden sich sicherlich viele in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Bürger fragen. Als Anhaltspunkt gilt, eine Heilpraktikerversicherung sollte im Jahr mindestens 1.000 Euro für Behandlungen durch einen Heilpraktiker erstatten. Einige Versicherungsgesellschaften bieten Tarife an, die eine Kostenübernahme von 2.000 Euro im Jahr zusichern. Diese sind natürlich noch besser.

Werden in den Policen zur Heilpraktikerversicherung keine Angaben von genauen Summen gemacht, dann sollte eine Erstattung von mindestens 80 Prozent der Gebühren für die Behandlung durch den Heilpraktiker vorgesehen sein. Auch hier sind unterschiedliche Anbieter zu finden, die volle Übernahme der Kosten, also 100 Prozent, ist natürlich für jede einzelne versicherte Person am günstigsten. Zuzahlungen für notwendige homöopathische Arzneimittel sollten von der Heilpraktikerversicherung auch in vollem Umfang übernommen werden, was sich aber bei vielen Versicherungsgesellschaften schon durchgesetzt hat. Zusätzlich wird den Versicherten oftmals auch der volle Betrag der Praxisgebühr zurück erstattet.