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Artikel-Schlagworte: „arag krankenhauszusatzversicherung“

Die Krankenhauszusatzversicherung Tarife der Arag sind sowohl als 1-Bettzimmer , aber auch als 2-Bettzimmer-Tarif empfehlenswert. Die Arag 262 und Arag 261 Krankenhauszusatzversicherung erstattet nicht nur die Mehrkosten einer komfortablen Unterbringung auf der Privatstation im Ein- bzw- Zweibettzimmer, die wesentlich wichtigere und im Ernstfall auch teurere Absicherung der besten ärztlichen Versorgung wird von beiden Tarifen gleichermaßen geleistet. Dabei werden Arzthonorare von Spezialisten bis über den 3,5 fachen Höchstsatz der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte erstattet.

Die Mehrkosten einer privatärztlichen ambulanten Operation werden ebenfalls erstattet, wenn eine solche einen stationären Krankenhausaufenthalt ersetzt. Ebenso erstattungsfähig und längst nicht selbstverständlich für eine stationäre Zusatzversicherung, ist die Erstattung einer vor- und nachstationären Behandlung durch den behandelnden Arzt im Krankenhaus.

Trotz der Tatsache, dass der Tarif Alterungsrückstellungen bildet, ist die Arag Krankenhauszusatzversicherung kaum teurer als die ebenfalls leistungsstarke CSS Krankenhauszusatzversicherung, welche mit jedem Alterssprung ein paar Cent teurer für den Versicherten wird. Über eine Laufzeit von 20 Jahren oder mehr ist die Arag Krankenhauszusatzversicherung bei gleicher Leistung daher wesentlich günstiger, da der Beitrag nicht jährlich steigt.

Ebenfalls hervorzuheben bei den TArifen Arag 262 und Arag 261 ist die Tatsache einer verbraucherfreundlichen Regelung bezüglich eines krankheitsbedingten Krankenhausaufenthaltes in einer so genannten Gemischten Anstalt. Bei derartigen Krankenhausaufenthalten sehen die meisten stationären Zusatzversicherungen vor, dass der Patient und Versicherte vor dem Krankenhausaufenthalt eine schriftliche Bestätigung des Versicherers einzuholen hat, andernfalls wäre die Krankenhauszusatzversicherung von der Leistung freigestellt. Gerade bei Unfällen und im Ernstfall ist eine vorherige schriftliche Zusage gar nicht einholbar.

Bei der Krankenhauszusatzversicherung Arag 262 und 261 wird bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung im Norfall eine diesbezügöiche Ausnahme gemacht, es ist also ausreichend, wenn nachträglich nachgewiesen wird, dass die Heilbehandlung wirklich eine solche war und kein Kuraufenthalt.

Das die Arag Krankenhausversicherung bei einem Verzicht auf die Leistungen im Leistungsfall ein Ersatzkrankenhaustagegeld an den Versicherten zahlt, z.b. weil diesem bei einer einfachen Operation am Blindarm die Kassenleistung genügt und er auf den Chefarzt verzichtet, ist obligatorisch. Eine derartige Leistung ist also bei der Arag Krankenhausversicherung vorhanden, aber eben nur ein Anzeichen dafür, dass hier wirklich in allen Teilbereichen nicht an der Leistung gespart wurde.