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Artikel-Schlagworte: „gemischte Anstalten“

Eine so genannte “Gemischte Anstalt” ist ein Krankenhaus, in welchem neben der normalen Heilbehandlung auch ein Aufenthalt zwecks eines Kuraufenthalts, z.B. zu REHA-Zwecken möglich ist.

Bereits jedes fünfte bis sechste Krankenhaus in Deutschland ist eine “Gemischte Anstalt”, was für den Laien von aussen nicht unbedingt  erkennbar ist.

Krankenhauszusatzversicherung und Regelung bei Gemischten Anstalten

Die allgemeine Situation sieht so aus, dass der Versicherte einer Krankenhauszusatzversicherung bei einem Krankenhausaufenthalt zur  Heilbehandlung in einer “Gemischten Anstalt” dem Versicherer vor Behandlungsbeginn mitteilen müsste. Erst wenn der Versicherer den Aufenthalt schriftlich bestätigt, ist eine Kostenübernahme durch die Krankenhauszusatzversicherung möglich und sicher. Wird ohne schriftliche Zusage des Versicherers ein solcher Krankenhausaufenthalt durchgeführt, so muss die Krankenhauszusatzversicherung die Kosten nicht übernehmen.

Bessere Regelungen für Gemischte Anstalten

Eine gute Krankenhauszusatzversicherung,wie beispielsweise die CSS Krankenhauszusatzversicherung, sieht bessere Bedingungen als die Standardbedingungen bezüglich eines Aufenthaltes in einer Gemischten Anstalt vor.

Auch wenn dieser Umstand zunächstals nicht sonderlich wichtig bei einer Krankenhauszusatzversicherung auffällt, sokann ein Missachten dieser “Regel” gravierende Folgen für denVersicherten haben, sofern er sich nicht daran hält.

Eine Krankenhauszusatzversicherung, die kundenfreundliche Regelungen  bezüglich der Gemischten Anstalten vorsieht ist da sehr viel komfortabler.

So werden bei der CSS Krankenhauszusatzversicherung bei nachträglichem Nachweis die Kosten bei einer Heilbehandlung in einer Gemischten Anstalt übernommen, sofern es sich wirklich um eine Heilbehandlung und nicht um einen Kuraufenthalt handelte.

Insbesondere in Kurorten kommen Gemischte Anstalten sehr häufig vor und in Notfällen fällt es natürlich sonst schwer eine vorherige schriftliche Zusage seitens des Versicherers zu erhallten.Eine kundenfreundliche Regelung ist bei einer Krankenhauszusatzversicherung also nicht unwichtig.