Artikel-Schlagworte: „Krankenvollversicherung“
Wer heute nicht privat versichert ist, muss im Falle der Notwendigkeit einer stationären Behandlung oft mit langen Wartezeiten für OP Termine, einer suboptimalen Versorgung im Krankenhaus und einer schlechten Krankenhausnachbetreuung rechnen. Leider kann in die private Krankenvollversicherung erst ab einer einer bestimmten Einkommensschwelle gewechselt werden, so dass der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung sehr wichtig und angesichts weiterer Gesundheitsreformen immer wichtiger wird. Denn: Was heute noch im Rahmen der Gestzlichen Krankenversicherung abgesichert ist, kann nicht für die Zukunft garantiert werden, obwohl die stationäre Behandlung von Gesetzlich Versicherten schon heute an allen Ecken zu wünschen übrig lässt.
Eine sehr zu empfehlende Krankenhauszusatzversicherung ist die ARAG Tarif 261, der die Unterbringung in einem Einbettzimmer garantiert. Allerdings sollte nicht zu sehr darauf geachtet werden, zumal bedacht werden muss, dass auch bei einer Unterbringung im Zweibettzimmer, was bei dem deutlich günstigeren Arag Tarif 262 der Fall ist, die stationäre Aufnahme in die Privatstation des Krankenhauses erfolgt. Damit verbunden ist nicht nur eine bessere Behandlung durch Ärzte, sondern es stehen dem Patienten auch mehr Krankenschwestern zur Verfügung.
Wichtiger ist aber, dass die ARAG Krankenhauszusatzversicherung die freie Klinikwahl garantiert, ohne, dass der Patient die Mehrkosten einer auf dem Überweisungsschein angegebenen Klinik zu zahlen hat. Zudem hat der Versicherte der Krankenhauszusatzversicherung wie ein “vollwertiger” Privatpatient den Anspruch auf eine Chefarztbehandlung (wobei allerdings allgemein die freie Arztwahl höher zu bewerten ist, da lehrende Chefarzt nicht zwangsläufig immer die bessere Routine und Erfahrung im Operieren haben muss).
Wichtig einzustufen ist auch die Garantie einer mit der stationären Behandlung verbundenen Vor- und Nachbehandlung. Darüber hinaus leistet eine gute Zusatzversicherung Krankenhaus wie die ARAG auch für ambulante Operationen in einer Klinik, auch wenn diese von Privatärzten vorgenommen wird, sofern dadurch die stationäre Aufnahme umgangen werden kann.
Wichtig zu beachten ist auch, dass Markenzeichen eines guten Klinik Tarifes es ist, dass diese auch mehr leistet als die vorgesehenen Höchstgrenzen der Gebührenordnung, was bei der Arag der Fall ist, aber auch bei der CSS Versicherung, die momentan für die meisten Antragsteller noch etwas günstiger ist als die ARAG, allerdings muss bei der CSS Krankenhauszusatzversicherung mit Beitragsanpassungen in den nächsten Jahren gerechnet werden. (Dies kann allerdings bei jeder Krankenversicherung der Fall sein, doch im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenkasse gelten die Leistungen als garantiert, die im Versicherungsschein angegeben sind. Dagegen kann der Gesetzgeber weitere Kürzungen vornehmen).
