Artikel-Schlagworte: „Leistung über GOÄ“
Es gibt eine Menge Angebote zur Krankenhauszusatzversicherung auf dem deutschen Markt für Zusatzversicherungen. Viele dieser stationären Zusatztarife beinhalten jedoch wichtige Leistungsmerkmale nicht.
Ein sehr wichtiges Leistungskriterium, an welchem eine gute Krankenhauszusatzversicherung zu erkennen ist, ist die Nichtbeschränkung auf die Höchstsätze der GOÄ.
Das bedeutet, dass eine Krankenhauszusatzversicherung auch Honorare über dem 3,5 fachen Satz der GOÄ erstatten sollte. Der Regelhöchstsatz liegt bei 2,3, dieser kann ohne Begründung vom Arzt für eine Behandlung bzw. einzelne Behandlungspositionen in Rechnung gestellt werden.
Möchte ein Arzt über dem Regelhöchstsatz berechnen, so muss er hierfür eine schriftliche Begründung liefern. Ist eine Untersuchung aufgrund des Zustands des Patienten (beispielsweise starkes Übergewicht oder ähnliches) aufwendiger als im Durchschnitt, so darf der Arzt auch über dem 2,3 fachen Satz der GÖÄ berechnen, bis zum 3,5 fachen Satz der GOÄ dem Höchstsatz.
Was viele nicht bedenken ist, dass auch eine Abrechnung über diesem Höchstsatz möglich ist. Dies muss zwar vor Behandungsbeginn mitgeteilt und gegengezeichnet werden, jedoch darf ein Arzt auch über dem 3,5 fachen Satz der GOÄ abrechnen. Sehr oft ist dies der Fall bei Spezialisten. Aufgrund ihrer Hochwertigkeit oder der Komplexität einer Operation, auf dem sie Spezialist sind, kann eine Berechnung des Arzthonorars auch beim 5 oder 6-fachen Satz der GOÄ liegen.
Wer nun eine Krankenhauszusatzversicherung besitzt und glaubt mit ihr Zugriff auf die besten Ärzte zu haben, der sollte genau nachsehen, ob seine Krankenhauszusatzversicherung nicht etwa nur bis zum 3,5 fachen Satz der GOÄ oder sogar nur bis zum Regelhöchstsatz leistet. Die Kosten, die andernfalls nicht mitversichert wären könnten auch beim doppelten Betrag des versicherten Bereichs liegen.
Da eine Krankenhauszusatzversicherung vor allem für die Fälle leisten soll, die jeden treffen können, aber nur wenige treffen und damit auch bei schweren Erkrankungen oder Unfällen ausreichenden Schutz bieten sollen, muss eine Krankenhauszusatzversicherung auch Behandlungen bezahlen, die höher liegen als beim 3,5 fache Satz der GOÄ.
Eine Krankenhauszusatzversicherung die ausreichend leistet, ist beispielsweise die CSS Krankenhauszusatzversicherung
