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Artikel-Schlagworte: „stationäre Zusatzversicherung“

Der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung gilt als einer der wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit einer Zusatzabsicherung für GKV-Versicherte. Zwar wird man, wenn überhaupt, nur alle paar Jahr stationär eingeliefert. Wenn jedoch ein Krankenhausaufenthalt nötig ist, dann werden die Minderleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sehr stark spürbar.

Wenn man überhaupt einen Platz erhält, so muss man sich das Krankenzimmer in der Regel mit anderen fremden Personen teilen. Abhilfe schafft eine Krankenhauszusatzversicherung, die nicht nur die Mehrkosten der Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer auf der Privatstation erstattet. Vielmehr noch versichert sie die hohen Kosten einer privatärztlichen Behandlung. Der Zugriff auf die besten Ärzte ist damit gesichert.

Zwar gibt es weit mehr Tarife zur Zahnzusatzversicherung, doch auch im Bereich der Krankenhauszusatzversicherung ist der Markt für den Verbraucher nicht gerade transparent. Aus diesem Grund macht natürlich ein Krankenhauszusatzversicherung Vergleich Sinn. Wichtig ist dabei, dass man eine Krankenhauszusatzversicherung wählt, dieam besten ohne Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte leistet. Derart leistungsstarke Tarife kosten meist nicht  einmal mehr, doch ist es eben nicht ganz einfach einen entsprechenden Tarif zu finden. Eher weniger wichtig ist es allerding, ob man nun im Krankenhaus im 1- oder im2-Bettzimmer untergebracht ist. Die Kostenübernahme selbst sehr hoch bemessener Arzthonorare sollte auf jeden Fall abgesichert sein.

Eine Zusatzversicherung Krankenhaus sichert die Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer bei einem stationären Aufenthalt. Darüber hinaus erstattet eine Zusatzversicherung Krankenhaus jedoch auch die Kosten für die Behandlung durch einen Arzt nach Wahl.

Tarife für entsprechende Zusatzversicherungen gibt es viele, doch eine Zusatzversicherung Krankenhaus sollte einige wichtige Detail mindestens erfüllen.

So ist es wichtig, dass die Zusatzversicherung Krankenhaus Arzthonorare ohne Beschränkung auf die Gebührenordnung für Ärzte leistet. Denn nur eine solche Zusatzversicherung fürs Krankenhaus bietet bei schwerer KRankheit ausreichend Schutz. Gute Ärzte können weit über den Höchstsatz der GOÄ hinaus abrechnen.

Des Weiteren sollte eine Zusatzversicherung für das Krankenhaus neben der vor- und nachstationären Behandlung auch die Chefarztbehandlung erstatten, wenn nur eine ambulante Operation durchgeführt wird, oft versagen entsprechende TArife genau in solchen Fällen ihre Leistung.

Insbesondere wichtig sind die BEstimmen bezüglich der Krankenhausaufenthalte in so genannten gemischen Anstalten, viele Zusatzversicherungen fürs Krankenhaus leisten bei Krankenhausaufenthalten in Krankenhäusern, die auch für Kuraufenthalte genutzt werden nicht.

Da bei Abschluss einer solchen Zusatzversicherung fürs Krankenhaus Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen, ist es wichtig, dass man einen entsprechenden Antrag bereits frühzeitig stellt, solange noch keine Vorerkrankungen vorliegen. Unter Umständen ist ein später Abschluss sonst nicht mehr möglich.

Wer in den Genuss einer bevorzugten Behandlung im Krankenhaus kommen möchte, jedoch gesetzliche versichert ist, kann trotzdem die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer verlangen. Die Mehrkosten liegen zwischen 40 und 80 Euro pro Tag des Krankenhausaufenthaltes.

Ein mehrwöchiger Krankenhausaufenthalt kann somit einiges an Mehrkosten verursachen. Wer diese Mehrkosten absichern möchte, könnte eine Krankenhaustagegeldversicherung abschließen und hier eine Krankenhaustagegeld von 40-80 Euro absichern.
Sinnvoller und meist nicht einmal wesentlich teurer ist es jedoch, stattdessen eine Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen.
Eine Krankenhauszusatzversicherung erstattet im Gegensatz zur Krankenhaustagegeldversicherung nicht nur die Mehrkosten für eine komfortablere Unterbringung sondern zudem die wesentlich höheren Kosten einer besseren medizinischen Versorgung durch Spezialisten.

Da die Kostenunterschiede zwischen Krankenhaustagegeldversicherung und Krankenhauszusatzversicherung nicht sonderlich hoch sind, sollte die hocherwertigere Variante der stationären Zusatzversicherung, die Krankenhauszusatzversicherung, gewählt werden.

Die Mehrkosten einer höherwertigen medizinischen Versorgung hingegen können mehrere tausend Euro betragen und würden nur durch eine Krankenhauszusatzversicherung abgedeckt sein.

Wer Mehrkosten für Telefon, Fernseher etc auf dem Krankenzimmer mitversichern möchte, der könnte hierzu tatsächlich eine Krankenhaustagegeldversicherung zusätzlich zur Krankenhauszusatzversicherung abschließen. So wäre er sowohl für wichtige als auch für kleinere Zusatzkosten optimal versichert.

Während die Leistungen verschiedener Angebote zur Krankenhaustagegeldversicherung relativ gleich sind, sieht das bei der Krankenhauszusatzversicherung schon anders aus. Die Leistungs-Merkmale der verschiedenen Zusatztarife zur Krankenhauszusatzversicherung unterscheiden sich teilweise erheblich voneinander.

Insofern ist es wichtig genau aufzupassen, welche Leistungen in der Krankenhauszusatzversicherung enthalten sind und welche nicht. Für die Krankenhaustagegeldversicherung ist dies weniger relevant. Zwar gibt es hier Unterschiede, doch ist meistens klar, was genau versichert ist, nämlich ein Krankenhaustagegeld für den Tag einer Krankenhausunterbringung.

Eine so genannte “Gemischte Anstalt” ist ein Krankenhaus, in welchem neben der normalen Heilbehandlung auch ein Aufenthalt zwecks eines Kuraufenthalts, z.B. zu REHA-Zwecken möglich ist.

Bereits jedes fünfte bis sechste Krankenhaus in Deutschland ist eine “Gemischte Anstalt”, was für den Laien von aussen nicht unbedingt  erkennbar ist.

Krankenhauszusatzversicherung und Regelung bei Gemischten Anstalten

Die allgemeine Situation sieht so aus, dass der Versicherte einer Krankenhauszusatzversicherung bei einem Krankenhausaufenthalt zur  Heilbehandlung in einer “Gemischten Anstalt” dem Versicherer vor Behandlungsbeginn mitteilen müsste. Erst wenn der Versicherer den Aufenthalt schriftlich bestätigt, ist eine Kostenübernahme durch die Krankenhauszusatzversicherung möglich und sicher. Wird ohne schriftliche Zusage des Versicherers ein solcher Krankenhausaufenthalt durchgeführt, so muss die Krankenhauszusatzversicherung die Kosten nicht übernehmen.

Bessere Regelungen für Gemischte Anstalten

Eine gute Krankenhauszusatzversicherung,wie beispielsweise die CSS Krankenhauszusatzversicherung, sieht bessere Bedingungen als die Standardbedingungen bezüglich eines Aufenthaltes in einer Gemischten Anstalt vor.

Auch wenn dieser Umstand zunächstals nicht sonderlich wichtig bei einer Krankenhauszusatzversicherung auffällt, sokann ein Missachten dieser “Regel” gravierende Folgen für denVersicherten haben, sofern er sich nicht daran hält.

Eine Krankenhauszusatzversicherung, die kundenfreundliche Regelungen  bezüglich der Gemischten Anstalten vorsieht ist da sehr viel komfortabler.

So werden bei der CSS Krankenhauszusatzversicherung bei nachträglichem Nachweis die Kosten bei einer Heilbehandlung in einer Gemischten Anstalt übernommen, sofern es sich wirklich um eine Heilbehandlung und nicht um einen Kuraufenthalt handelte.

Insbesondere in Kurorten kommen Gemischte Anstalten sehr häufig vor und in Notfällen fällt es natürlich sonst schwer eine vorherige schriftliche Zusage seitens des Versicherers zu erhallten.Eine kundenfreundliche Regelung ist bei einer Krankenhauszusatzversicherung also nicht unwichtig.