Artikel-Schlagworte: „stationäre Zusatzversicherung“
Den meisten Kunden der leistungsstärksten Zahnzusatzversicherungen, flattert auch am Ende diesen Jahres, wie der aktuelle Zahnzusatzversicherung Vergleich 2011 belegt, wieder eine Beitragsanpassung ins Haus. Dabei ist es in den wenigsten Fällen so, dass es sich be der Beitragsanapssung um eine Senkung des Beitrags handelt, in den meisten Fällen sieht es so aus, dass die Beiträge mal wieder steigen.
Wie sieht es eigentlich in der stationären Zusatzversicherung, also der Krankenhauszusatzversicherung , mit der Beitragsstabilität aus?
Darum sind stationäre Zusatzversicherungen beitragsstabiler als Zahnzusatzversicherungen…
Die besten stationären Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte sind überaus beitragsstabil.Nimmt man beispielsweise die Arag Zusatzversicherung fürs Krankenhaus, so fällt auf, dass dieser Tarif, welcher bereits in dieser oder ähnlicher Form seit Anfang der 80er Jahre existiert, im Preisvergleich mit anderen Krankenhauszusatzversicherungen überaus günstig ist.Dies gilt für beide Tarifvarianten, also Arag 262(Zweibettzimmer + Wahlarzt) und auch Arag 261 (Einbettzimmer + Wahlarzt). Natürlich sind auch die Honorare von Ärzten in den letzten Jahren gestiegen und natürlich auch die Unterbringungskosten im Krankenhaus, die genauso wie alle anderen Kosten auch der Inflation unterworfen sind, doch fallen die Beitragsanpassungen für stationäre Zusatzversicherung verglichen mit Zahnzusatzversicherungen oder Heilpraktikerversicherungen deutlich geringer aus. Der Grund hierfür mag darin zu finden sein, dass die Kosten im stationären Bereich vom Versicherten wenig beeinflussbar sind. Ganz im Gegenteil zu den Kosten im ambulanten Bereich, also z.B. beim Heilpraktiker und noch stärker ist eine Beeinflussung, zumindest eine indirekte Beeinflussung im dentalen Bereich möglich.
So wird die Inanspruchnahme einer zweiten professionellen Zahnreinigung durchschnittlich eher mehr kosten als sie im Laufe der Zeit an Zahnersatzkosten verhindert, auch wenn viele Zahnärzte dies weißmachen möchten. Ebenso vertrauen die Patienten in kaum einem anderen Bereich der Gesundheitsbranche so sehr auf ihren Zahnarzt, wenn es darum geht bestimmte angeratene Behandlungen durchführen zu lassen. Insofern lassen sich hier auch die meisten Kosten festmachen.
Die Folge ist, dass die Beiträge einer Zahnzusatzversicherung in den meisten Fällen eher viel zu niedrig kalkuliert sind und daher regelmäßig angepasst werden. Und erhöht eine Zahnzusatzversicherung dann auch noch den Beitrag, hält dies dem Versicherten die Möglichkeit offen durch bestimmte Sanierungsmaßnahmen eine Behandlung z.B. vorzuziehen, sich diese dann durch die Zahnzusatzversicherung erstatten zu lassen und dann “zum Dank” die Zahnzusatzversicherung zu kündigen.
Der Wechsel der Zahnzusatzversicherung ist aufgrund weniger problematischer Gesundheitsfragen deutlich einfacher als der Wechsel einer stationären Zusatzversicherung. Gleichzeitig lässt sich wie bereits erwähnt ein Krankenhausaufenthalt, der natürlich erst dann ein Versicherungsfall ist, wenn er medizinisch notwendig ist, nicht einfach so durchführen, bzw. ist durch einen Versicherten wirklich beeinflussbar und in den seltensten Fällen auch noch erwünscht.
Was die Wichtigkeit der Krankenhauszusatzversicherung angeht, haben wir zu diesem Thema bereits eingehend Stellung bezogen, gleichzeitig kann man zudem feststellen, dass diese wichtige Zusatzversicherung also auch langfristig gesehen in fast allen Fällen deutlich beitragsstabiler ist als Zahnzusatzversicherungen oder ambulante Zusatzversicherungen.
Wer auf der Suche nach einer guten Krankenhauszusatzversicherung ist dem Fall als erstes die Angebote der Arag Krankenversicherung, Janitos oder auch der CSS Versicherung ins Auge. Natürlich gehören die von diesen Versicherern angebotenen Krankenhauszusatzversicherungen zu den leistungsstärksten Tarifen am Markt und sind ohne große Einschränkungen auch zu empfehlen. Doch da die meisten Antragsteller bereits gesundheitlich vorbelastet sind und sei es nur durch Verspannungen, leicht Bluthochdruck, Schilddrüsenüber- oder -unterfunktion, Migräne oder andere geringe bis mittlere Vorerkrankungen sind die Krankenhauszusatzversicherungen der Arag, Janitos oder der CSS Versicherung nur bedingt zu empfehlen, da diese Versicherer in den meisten Fällen mit einem Leistungs-Ausschluss für diese Vorerkrankungen arbeiten oder den Antrag sogar gänzlich ablehnen.
Des weiteren ist die Antrags-Bearbeitungen bei Vorerkrankungen bei diesen Versicherern besonders streng und umfangreich und kann für den Antragsteller sehr aufwändig sein, was Frustration und zu späteren das Interesse gegenüber der Versicherer und dem Antrag führen kann.Für gesunde Antragsteller ist dies natürlich ein Vorteil, da die Beiträge bei diesen Anbietern besonders günstig und stabil sind.
Wer daher eine gute Kranken auf Zusatzversicherung sucht, jedoch die ein oder andere Vorerkrankung aufzuweisen hat, der sollte sich den Tarif Gothaer Mediclinic genauer ansehen, da Gothaer Krankenversicherung viele Vorerkrankungen mit einem Risikozuschlag mitversichert. Natürlich wird der Beitrag für die Gothaer mediclinic Zusatzversicherung höher ausfallen als bei den erstgenannten Versicherern die Leistungen sind auch etwas geringer, doch ist eine zur Versicherung für den stationären Bereich ohne Leistungausschluss mit geringerer Leistung immer noch besser als gar keine oder eine Krankenhausversicherung mit Leistungsausschluss.
Den Tarif Gothaer MediClinic finden Sie selbstverständlich in unserem Krankenhauszusatzversicherung Vergleich.
Häufiger Beweggrund zum Abschluss einer Kranken Hauszusatzversicherung
Wer an eine Unterbringung im Krankenhaus denkt, gefürchtet als aller erstes, dass er in einen Krankenzimmer kommt, welches deutlich mehr als zwei Betten hat. Der Gedanke der Kompatibilitätsliste im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt ist nämlich oft der erste Blickgrund, eine Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen.Natürlich ist die Unterbringung in einem Einbettzimmer im Krankenhaus deutlich komfortabler und trägt zudem zur Genesung des Patienten eher bei als die Unterbringung in einem mehr Bettzimmer mit beispielsweise drei oder vier anderen Mitpatienten.Der große Unterschied zwischen Kassenpatienten und Privatpatienten liegt jedoch nicht in der Kompatibilität, die durch eine Krankenhauszusatzversicherung bezahlt wird, sondern in einer wesentlich besseren medizinischen Versorgung.Die wahlärztliche Behandlung im Krankenhaus sollte daher der erste Beweggrund für den Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung sein.
Die wahlärztliche Behandlung
Mit der wahlärztlichen Behandlung ist weit mehr gemein, als dass der Chefarzt einen behandelt oder operiert.Versicherte die an den Chefarzt denken kommt unweigerlich der Gedanke an einen alten weißhaarigen Mann auf, der zudem am Ende eine Höherechnung stellt.Mit der wahlärztlichen Behandlung, die durch eine Erkrankung zur Versicherung erstattet wird, ist jedoch auch gemeint, dass bei einer Behandlung im Krankenhaus oder eine Operation dort nicht nur nach den Regeln der ärztlichen Kunst behandelt werden muss, sondern zudem werden beispielsweise bei einer Operation deutlich modernere und hochwertigere Hilfsmittel und “Bauteile” verwendet. Diese höherwertigen Hilfsmittel tragen nicht nur zu einer schnelleren Genesung bei, sondern sorgen auch dafür, dass bei sehr schwierigen Operationen, eine solche Operation länger vorhält, bevor nötigenfalls nachgebessert werden muss.
So haben komplizierte herzchirurgische Eingriffe bei Kassenpatienten nur eine maximale Haltedauer von ca. zehn Jahren, während bei der Verwendung höherwertiger Materialien, wie sie bei Privatpatienten angewendet werden, eine solche Operation bis zu 20 Jahre oder länger halten kann, bevor wieder operiert werden muss. Derartige Dienstleistungen kauft man sich durch eine Krankenhauszusatzversicherung ein. Die Rechnung für solche Behandlungen sind daher natürlich deutlich höher als für einen Ein-oder Zweibettzimmerzuschlag.
Genau diese lebensrettenden Behandlungen und Möglichkeit für den Patienten machen den hohen Wert und die Wichtigkeit einer guten Krankenhauszusatzversicherung aus.
Der CDU-Politiker Jens Spahnforderte kürzlich, dass Kassenpatienten im Krankenhaus nur noch in Zweibettzimmernunterzubringen seien , notfalls soll dies mit finanziellen Sanktionen durchsetzen Eine schöne Forderung, die sicherlich zunächst beim Wähler ankommen soll und auf den ersten Blick auch tut.
Doch so schön es wäre, dass Mehrbettzimmer abgeschafft werden, woher soll das Geld kommen? 3-Bettzimmer werden ja nicht ohne Grund angeboten, sondern oftmals geben die Kapazitäten der Krankenhäuser nicht einmal ein bett im Mehrbettzimmer her.
Würde es nur noch 2-Bettzimmer geben, ohne dass die Krankenhäuser mit Mehreinnahmen dadurch rechnen könnten, würden die Warteschlangen für Krankenhaustermine unweigerlich weiter steigen. Wichtige Operationen würden nur des Komfortgedanken wegens verschoben werden müssen.
Aus diesem Grund sollte man nach wie vor eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen, wenn man diesen Komfort wünscht und absichern möchte. Weit wichtiger an einer stationären Zusatzversicherung ist jedoch auch die Absicherung der freien Arztwahl und privat in Rechnung gestellter Arzthonorare.
Die Politik sollte sich lieber Gedanken darüber machen, wie das Gesundheitssystem effizienter und günstiger gestaltet werden kann, statt mit diesen Aussagen auf Wählerfang zu gehen. Denn umsetzbar wird dies mit Sicherheit nicht sein, schon gar nicht ohne steigende Krankenkassenbeiträge, die politisch auch wieder unerwünscht sind.
Bei der Wahl der richtigen Krankenhauszusatzversicherung sollte man bisher immer auf die Erfüllung des Kriterium “Erstattung der Differenzkosten bei der Wahl eines anderen Krankenhauses als in ärztlicher Einweisung genannt” achten. Besonders relevant ist dies nun nicht mehr, da sich aufgrund der geänderten Gesetzteslage auch die Fallpauschalen, die den Krankenhäusern für die stationäre Behandlung eines Gesetzlich Versicherten gezahlt werden bundesweit nahezu angeglichen haben.
Bisher musste der behandelnde Arzt den Patienten stets in eines der beidennächsterreichbaren, preiswertesten und medizinisch ausreichenden Krankenhäuser einweisen. Seit 2009 sind die Bauschalen im ganzen Bundesland vereinheitlicht, lediglich Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern können noch bestehen. Hier betragen die Kostendiffernezen pro Krankenhausaufenthalt in der Regel jedoch maximal 300 bis 400 Euro.
Die Regelleistung, die von einem Krankenhaus, welches dem Bundespflegesatzverordnung (BPflV), dem Krankenhaus-Entgeltgesetz (KHEntgG) oder dem Fallpauschalengesetz (FPG) oder der Fallpauschalenverodnung (FPV) unterliegt sind damit einheitlich geregelt, das Problem einer möglichen Kostenübernahme durch den Patienten ist damit also geregelt.
Wichtig ist vielmehr, dass der Versicherte weiß, dass seine Krankenhauszusatzversicherung nicht die Kosten übernimmt, die von einer Privatklinik in Rechnung gestellt wird, die nicht an eine der oben genannten Verordnungen gebunden sind.
Viel wichtiger bei einer stationäre Zusatzversicherung sind daher andere Kriterien, wie die Leistung auch über den GOÄ-Höchstsätzen, Kostenübernahme vor- und nachstationärer Behandlungen, ambulante Operationen usw.
Die Tatsache, dass ein Krankenhaus privat beispielsweise als eine GmbH betrieben wird, bedeutet nich nicht, dass es sich um eine Privatklinik im engeren Sinne handelt. Eine Krankenhauszusatzversicherung erstattet beispielsweise die Mehrkosten einer privatärztlichen Behandlung, sowie einer gesonderten Unterbringung auf einer Privatstation. Allerdings ist hierbei zu unterscheiden, dass es sich bei der Privatstaion nicht um eine Ausgründung handelt.
Ein Krankenhaus darf privat Versicherten nicht ohne weiteres einen Betrag in Rechnung stellen, der ihr beliebt. Auch bei Privatpatienten gelten Obergrenzen, die einzuhalten sind. Zumindest dann, wenn das betreffende Krankenhaus auch Gesetzlich Versicherten zusteht, demnach also nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntG) abrechnet.
Nur wenn es sich bei dem Krankenhaus um eine wirkliche Privatklinik handelt, die genrell nur Privatpatienten aufnimmt und als eigenständiges Unternehme geführt wird, dürfen höhere Rechnungen gestellt werden. Problematisch wird es, wenn Krankenhäuser beginnen eine Station im Krankenhaus abzutrennen (Ausgründung) und daraus ein eigenes Unternehmen machen, welches Sie dann als Privatklinik bezeichnen. Dies wird getan, um wensentlich höhere Beträge ausserhalb des KHEntG in Rechnung stellen zu können. Leider wird der Patient bei der Aufnahme im Krankenhaus nicht immer komplett darüber aufgeklärt, sondern allenfalls gefragt, ob er privat versichert ist. So kann es vorkommen, dass zwei verschiedene Patienten privat versichert sind und im gleichen Krankenhaus wegen der gleichen Erkrankung behandelt werden, aber der eine Privatversicherte dreimal soviel für die gleiche Behandlung zahlt, nur weil er auf einem anderen Gang im selben Krankenhaus einquartiert war.
Dies ist natürlich alles andere als fair und seriös, das Nachsehen hat sehr oft der Patient selber, der am Ende dann eine überhöhte Rechnung präsentiert bekommt, da seine Krankenhauszusatzversicherung nur im Rahmen der gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen nach dem Krankenhausentgeltgesetz leistet.
Versorgungskrankenhäuser, auch die, welche von privater Seite betrieben werden, erkennt man z.B. daran, dass diese Einrichtungen auch Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen standardisiert aufnehmen. Die Clinic-Karte schützt in jedem Fall, da hierauf genau erkennbar ist, was der Patient versichert hat und welche Behandlung er daraufhin wünscht. Wenn das Krankenhauspersonal ihn dann trotzdem in ihre aus Verdienstzwecken eingerichtete “Ausgründung” einweist, bleibt das Krankenhaus auf ihrem erhöhten Rechnungsbetrag sitzen.
Sinnvoll sind daher Krankenhauszusatzversicherungen, die eine Clinic-Card anbiete, das tut beispielsweise die stationäre Zusatzversicherung der Arag, die sowieso bereits aufgrund der versicherten Leistungen sehr empfehlenswert ist.
Der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung gilt als einer der wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit einer Zusatzabsicherung für GKV-Versicherte. Zwar wird man, wenn überhaupt, nur alle paar Jahr stationär eingeliefert. Wenn jedoch ein Krankenhausaufenthalt nötig ist, dann werden die Minderleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sehr stark spürbar.
Wenn man überhaupt einen Platz erhält, so muss man sich das Krankenzimmer in der Regel mit anderen fremden Personen teilen. Abhilfe schafft eine Krankenhauszusatzversicherung, die nicht nur die Mehrkosten der Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer auf der Privatstation erstattet. Vielmehr noch versichert sie die hohen Kosten einer privatärztlichen Behandlung. Der Zugriff auf die besten Ärzte ist damit gesichert.
Zwar gibt es weit mehr Tarife zur Zahnzusatzversicherung, doch auch im Bereich der Krankenhauszusatzversicherung ist der Markt für den Verbraucher nicht gerade transparent. Aus diesem Grund macht natürlich ein Krankenhauszusatzversicherung Vergleich Sinn. Wichtig ist dabei, dass man eine Krankenhauszusatzversicherung wählt, dieam besten ohne Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte leistet. Derart leistungsstarke Tarife kosten meist nicht einmal mehr, doch ist es eben nicht ganz einfach einen entsprechenden Tarif zu finden. Eher weniger wichtig ist es allerding, ob man nun im Krankenhaus im 1- oder im2-Bettzimmer untergebracht ist. Die Kostenübernahme selbst sehr hoch bemessener Arzthonorare sollte auf jeden Fall abgesichert sein.
Eine Zusatzversicherung Krankenhaus sichert die Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer bei einem stationären Aufenthalt. Darüber hinaus erstattet eine Zusatzversicherung Krankenhaus jedoch auch die Kosten für die Behandlung durch einen Arzt nach Wahl.
Tarife für entsprechende Zusatzversicherungen gibt es viele, doch eine Zusatzversicherung Krankenhaus sollte einige wichtige Detail mindestens erfüllen.
So ist es wichtig, dass die Zusatzversicherung Krankenhaus Arzthonorare ohne Beschränkung auf die Gebührenordnung für Ärzte leistet. Denn nur eine solche Zusatzversicherung fürs Krankenhaus bietet bei schwerer KRankheit ausreichend Schutz. Gute Ärzte können weit über den Höchstsatz der GOÄ hinaus abrechnen.
Des Weiteren sollte eine Zusatzversicherung für das Krankenhaus neben der vor- und nachstationären Behandlung auch die Chefarztbehandlung erstatten, wenn nur eine ambulante Operation durchgeführt wird, oft versagen entsprechende TArife genau in solchen Fällen ihre Leistung.
Insbesondere wichtig sind die BEstimmen bezüglich der Krankenhausaufenthalte in so genannten gemischen Anstalten, viele Zusatzversicherungen fürs Krankenhaus leisten bei Krankenhausaufenthalten in Krankenhäusern, die auch für Kuraufenthalte genutzt werden nicht.
Da bei Abschluss einer solchen Zusatzversicherung fürs Krankenhaus Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen, ist es wichtig, dass man einen entsprechenden Antrag bereits frühzeitig stellt, solange noch keine Vorerkrankungen vorliegen. Unter Umständen ist ein später Abschluss sonst nicht mehr möglich.
Wer in den Genuss einer bevorzugten Behandlung im Krankenhaus kommen möchte, jedoch gesetzliche versichert ist, kann trotzdem die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer verlangen. Die Mehrkosten liegen zwischen 40 und 80 Euro pro Tag des Krankenhausaufenthaltes.
Ein mehrwöchiger Krankenhausaufenthalt kann somit einiges an Mehrkosten verursachen. Wer diese Mehrkosten absichern möchte, könnte eine Krankenhaustagegeldversicherung abschließen und hier eine Krankenhaustagegeld von 40-80 Euro absichern.
Sinnvoller und meist nicht einmal wesentlich teurer ist es jedoch, stattdessen eine Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen.
Eine Krankenhauszusatzversicherung erstattet im Gegensatz zur Krankenhaustagegeldversicherung nicht nur die Mehrkosten für eine komfortablere Unterbringung sondern zudem die wesentlich höheren Kosten einer besseren medizinischen Versorgung durch Spezialisten.
Da die Kostenunterschiede zwischen Krankenhaustagegeldversicherung und Krankenhauszusatzversicherung nicht sonderlich hoch sind, sollte die hocherwertigere Variante der stationären Zusatzversicherung, die Krankenhauszusatzversicherung, gewählt werden.
Die Mehrkosten einer höherwertigen medizinischen Versorgung hingegen können mehrere tausend Euro betragen und würden nur durch eine Krankenhauszusatzversicherung abgedeckt sein.
Wer Mehrkosten für Telefon, Fernseher etc auf dem Krankenzimmer mitversichern möchte, der könnte hierzu tatsächlich eine Krankenhaustagegeldversicherung zusätzlich zur Krankenhauszusatzversicherung abschließen. So wäre er sowohl für wichtige als auch für kleinere Zusatzkosten optimal versichert.
Während die Leistungen verschiedener Angebote zur Krankenhaustagegeldversicherung relativ gleich sind, sieht das bei der Krankenhauszusatzversicherung schon anders aus. Die Leistungs-Merkmale der verschiedenen Zusatztarife zur Krankenhauszusatzversicherung unterscheiden sich teilweise erheblich voneinander.
Insofern ist es wichtig genau aufzupassen, welche Leistungen in der Krankenhauszusatzversicherung enthalten sind und welche nicht. Für die Krankenhaustagegeldversicherung ist dies weniger relevant. Zwar gibt es hier Unterschiede, doch ist meistens klar, was genau versichert ist, nämlich ein Krankenhaustagegeld für den Tag einer Krankenhausunterbringung.
Eine so genannte “Gemischte Anstalt” ist ein Krankenhaus, in welchem neben der normalen Heilbehandlung auch ein Aufenthalt zwecks eines Kuraufenthalts, z.B. zu REHA-Zwecken möglich ist.
Bereits jedes fünfte bis sechste Krankenhaus in Deutschland ist eine “Gemischte Anstalt”, was für den Laien von aussen nicht unbedingt erkennbar ist.
Krankenhauszusatzversicherung und Regelung bei Gemischten Anstalten
Die allgemeine Situation sieht so aus, dass der Versicherte einer Krankenhauszusatzversicherung bei einem Krankenhausaufenthalt zur Heilbehandlung in einer “Gemischten Anstalt” dem Versicherer vor Behandlungsbeginn mitteilen müsste. Erst wenn der Versicherer den Aufenthalt schriftlich bestätigt, ist eine Kostenübernahme durch die Krankenhauszusatzversicherung möglich und sicher. Wird ohne schriftliche Zusage des Versicherers ein solcher Krankenhausaufenthalt durchgeführt, so muss die Krankenhauszusatzversicherung die Kosten nicht übernehmen.
Bessere Regelungen für Gemischte Anstalten
Eine gute Krankenhauszusatzversicherung,wie beispielsweise die CSS Krankenhauszusatzversicherung, sieht bessere Bedingungen als die Standardbedingungen bezüglich eines Aufenthaltes in einer Gemischten Anstalt vor.
Auch wenn dieser Umstand zunächstals nicht sonderlich wichtig bei einer Krankenhauszusatzversicherung auffällt, sokann ein Missachten dieser “Regel” gravierende Folgen für denVersicherten haben, sofern er sich nicht daran hält.
Eine Krankenhauszusatzversicherung, die kundenfreundliche Regelungen bezüglich der Gemischten Anstalten vorsieht ist da sehr viel komfortabler.
So werden bei der CSS Krankenhauszusatzversicherung bei nachträglichem Nachweis die Kosten bei einer Heilbehandlung in einer Gemischten Anstalt übernommen, sofern es sich wirklich um eine Heilbehandlung und nicht um einen Kuraufenthalt handelte.
Insbesondere in Kurorten kommen Gemischte Anstalten sehr häufig vor und in Notfällen fällt es natürlich sonst schwer eine vorherige schriftliche Zusage seitens des Versicherers zu erhallten.Eine kundenfreundliche Regelung ist bei einer Krankenhauszusatzversicherung also nicht unwichtig.
