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Artikel-Schlagworte: „Universa dentprivat“

Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung war bisher nur Wunschdenken für Patienten, denen bereits bei Antragstellung mehrere Zähne gefehlt haben. Doch das gehört jetzt der Vergangenheit an.

Die Universa dentprivat bietet jetzt eine Zahnzusatzversicherung an, die den Vergleich mit der Konkurrenz nicht zu scheuen bleibt und sogar umfassender leistet als die ebenfalls neue Continentale CEZP, die keine Leistungen für Kieferorthopädie vorsieht und innerhalb der ersten vier Jahre lediglich 2.000 Euro erstattet während die Universa dent-privat 1.000 Euro mehr bezahlt.

Doch davon abgesehen gibt es noch wichtigere Leistungsunterschiede, deren besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. Bei der Continentale CEZP ist nämlich eine Begrenzung der Implantat Versorgung vorgesehen und was für die Zukunftstauglichkeit noch schwer wiegender ist, leistet der Tarif nur, wenn auch die Gesetzliche Krankenkasse Leistungen vorsieht. Somit weiß der Versicherte bei der Continentale CEZP nicht wohin die Reise geht, da es nicht auszuschließen ist, dass der Staat weitere Behandlungen aus dem zahnärztlichen Leistungskatalog ganz heraus nimmt (was bereits jetzt bei einigen hochwertigen Zahnersatz Leistungen der Fall ist). Trotz der mit 100 % etwas höheren Zuzahlungen für Zahnbehandlung (wie z. B. Wurzelbehandlung und Parodontitis) kann es daher sein, dass die Continentale letztlich viel weniger leistet als die Universa dentprivat, die nur 80 bis 90 % für Zahnbehandlung vorsieht, dafür aber im Kleingedruckten auf die entsprechende Klausel, dass Erstattungen von einer Leistung der Gesetzlichen Krankenkasse abhängen.

Auch wenn die Beiträge der Continentale CEZP, die zudem für junge Versicherungsnehmer ca. zwei bis drei Euro im Monat geringer ausfallen, eine große Beitragsstabilität gewährleisten, sollte aus den genannten Gründen immer ein Zahnzusatzversicherung Vergleich vorgenommen werden, um sich selbst ein transparentes Bild von den Unterschieden zwischen den Tarifen zu machen. Im Versicherungsvertrag zählt das Kleingedruckte, das nicht nur müheselig zu lesen, sondern oft auch nicht gut verständlich ist.