AXA Krankengeld EASY (auch „Krankengeld easy“ bzw. „KG easy“) ist ein privates Krankentagegeld für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer. Zweck ist die Schließung der Einkommenslücke, die typischerweise entsteht, wenn nach dem Ende der Lohnfortzahlung (regelmäßig 6 Wochen) das gesetzliche Krankengeld einsetzt. Das Produkt ist bewusst als einfaches, bedarfsorientiertes Zusatz-Krankengeld aufgebaut: Es leistet grundsätzlich dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse leistet – und zwar ohne Gesundheitsfragen, mit fest definiertem maximalem Tagegeld und klaren Regeln zur Wartezeit, Leistungsbegrenzung im Anfangsjahr und Nachweisführung.
Warum überhaupt zusätzlich absichern?
Für Arbeitnehmer ist der finanzielle Bruch im Krankheitsfall planbar und gleichzeitig häufig unterschätzt. Solange der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leistet, bleibt das Nettoeinkommen meist stabil. Danach springt die GKV mit Krankengeld ein. Dieses Krankengeld beträgt zwar grundsätzlich 70% des Bruttoeinkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), aber höchstens 90% des Netto. Zusätzlich werden vom Krankengeld noch Sozialversicherungsbeiträge (u. a. Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) abgezogen. Praktisch führt das häufig zu einer spürbaren Netto-Lücke, die sich bei mittleren und höheren Einkommen typischerweise im Bereich von grob 20–25% des bisherigen Nettos bewegt, je nach Konstellation (Steuern, Kinder, SV, Einmalzahlungen, BBG-Nähe). Genau an dieser Lücke setzt AXA Krankengeld EASY als Zusatzleistung an.
Für wen ist AXA Krankengeld EASY geeignet?
Der Tarif ist auf einen klaren Personenkreis zugeschnitten: gesetzlich krankenversicherte Angestellte mit Krankengeldanspruch, die gegen Entgelt abhängig beschäftigt sind. Das ist nicht nur eine Marketingaussage, sondern Vertragsgrundlage: Versicherungsfähig ist, wer in der deutschen GKV mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist und zugleich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht. Für Selbstständige, Freiberufler oder für Personen ohne Krankengeldanspruch in der GKV ist dieser Tarif systematisch nicht gemacht.
In der Praxis ist AXA Krankengeld EASY besonders interessant, wenn mindestens eine der folgenden Situationen vorliegt:
- Das monatliche Nettoeinkommen ist so hoch, dass die Differenz zum gesetzlichen Krankengeld im Alltag deutlich spürbar wäre.
- Es bestehen Vorerkrankungen oder „historische Diagnosen“, die bei klassischen Krankentagegeldtarifen zu Ausschlüssen/Risikozuschlägen führen könnten – hier ist der Zugang grundsätzlich einfacher, weil keine Gesundheitsfragen gestellt werden (mit der wichtigen Ausnahme einer bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeit bei Beginn).
- Es wird eine flexible, monatlich kündbare Zusatzabsicherung gewünscht (ohne Mindestlaufzeit), um die Entscheidung nicht „für Jahrzehnte“ festzuschreiben.
- Auch das Risiko von Kinderkrankengeld soll abgedeckt werden (wenn die GKV leistet, leistet KG easy im Gleichlauf).
Die zentralen Vorteile von AXA Krankengeld EASY für Arbeitnehmer
1) Abschluss ohne Gesundheitsfragen – pragmatisch, aber mit klarer Grenze
Ein Alleinstellungsmerkmal ist, dass der Tarif ohne Gesundheitsprüfung angeboten wird. Das reduziert Eintrittsbarrieren erheblich. Gleichzeitig ist die Tariflogik nicht „bedingungslos“: Nicht versichert ist eine Arbeitsunfähigkeit, die bereits bei Versicherungsbeginn ärztlich festgestellt ist. Entscheidend ist also nicht, ob jemand in Behandlung ist, sondern ob bereits eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit vorliegt. In den FAQ wird ausdrücklich hervorgehoben, dass auch Vorerkrankungen bzw. bereits bestehende Behandlungen grundsätzlich mitversichert sein können – eine laufende AU hingegen nicht.
2) Leistung „im Gleichlauf“ mit der GKV – kein Rätselraten über Karenzzeiten
Klassische Krankentagegeldtarife arbeiten häufig mit fest vereinbarten Karenzzeiten (z. B. 43. Tag, 91. Tag etc.). AXA Krankengeld EASY ist anders konstruiert: Es zahlt dann, wenn die GKV Krankengeld (oder Verletztengeld) tatsächlich zahlt. Das bedeutet: Leistet der Arbeitgeber im Einzelfall länger als 6 Wochen (z. B. aufgrund tariflicher/vertraglicher Sonderregeln), verschiebt sich der Leistungsbeginn – und damit auch die Leistung aus KG easy – nach hinten. Umgekehrt gilt: Sobald die GKV leistet, leistet auch KG easy. Das ist konzeptionell sehr transparent.
3) Planbare maximale Absicherung und „Bedarfslogik“ statt Überversicherung
Der Tarif ist bewusst „deckelnd“: Das Tagegeld ist in 5-Euro-Schritten wählbar, maximal bis 30 EUR pro Tag (also bis ca. 900 EUR pro Monat). Gleichzeitig gilt: Das Krankentagegeld darf zusammen mit dem um Arbeitnehmeranteile gekürzten GKV-Krankengeld das aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Dadurch wird eine Überversicherung verhindert und der Tarif bleibt auf die Einkommenslücke ausgerichtet.
4) Kinderkrankengeld im Tarif eingeschlossen
Ein praktischer Vorteil für Familien ist, dass KG easy auch dann leistet, wenn wegen Erkrankung/Unfall des eigenen Kindes Kinderkrankengeld bezogen wird. Es gibt hierbei laut FAQ keine Karenzzeit; erforderlich ist regelmäßig der Nachweis, dass die GKV Kinderkrankengeld gezahlt hat, sowie die ärztliche Bescheinigung. Die Altersgrenze liegt beim Kind grundsätzlich bis zum vollendeten 12. Lebensjahr; bei behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindern entfällt die Altersgrenze. Die Anspruchsdauer orientiert sich an den gesetzlichen Regelungen (z. B. 10 Arbeitstage pro Elternteil, Alleinerziehende 20; jährliche Obergrenzen).
5) Monatliche Kündbarkeit und keine Mindestvertragslaufzeit
Der Tarif ist als flexible Zusatzlösung positioniert: Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit, und der Vertrag kann zum Ende eines jeden Monats ordentlich gekündigt werden, wenn die Kündigung mindestens 15 Tage vorher in Textform zugeht. Zugleich verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht. Das ist für Arbeitnehmer relevant, weil dadurch die „Asymmetrie“ klassischer kurzfristiger Produkte reduziert wird: Der Kunde bleibt flexibel, der Versicherer kann nicht ohne Weiteres ordentlich kündigen.
6) Steuerliche Handhabung: Auszahlung ohne Steuerabzug
In den FAQ wird dargestellt, dass sowohl GKV-Krankengeld als auch die Leistung aus KG easy steuerfrei sind. Das ist wichtig für die reale Lückenbetrachtung: Absicherung wird nicht „brutto“ geplant, sondern als Nettoeffekt. (Hinweis: Steuerfreiheit ersetzt keine individuelle steuerliche Prüfung, ist aber ein relevantes Standardmerkmal dieser Leistung.)
7) Digitale Einreichung möglich (Leistungsnachweise)
Die Leistungsauszahlung setzt Nachweise voraus. In den FAQ wird erwähnt, dass die AU-Bescheinigung (auch bei Kinderkrankengeld) einzureichen ist und dies auch digital möglich ist. Das ist kein „Nice-to-have“, sondern praktisch entscheidend, weil Krankengeldzahlungen der GKV typischerweise rückwirkend erfolgen und Versicherte eine klare Prozessroute brauchen, um private Zusatzleistungen zeitnah zu erhalten.
Welche Leistung wird konkret versichert?
Versichert ist ein tägliches Krankentagegeld bei Bezug einer gesetzlichen Einkommensersatzleistung wegen:
- Arbeitsunfähigkeit (Krankengeldbezug in der GKV),
- Verletztengeld,
- Krankheit/Unfall des eigenen Kindes (Kinderkrankengeld),
- und – in der Systematik der Bedingungen – weitere gesetzliche Krankengeldtatbestände, die an Arbeitsunfähigkeit anknüpfen (z. B. Krankengeld bei Organ-/Gewebespende).
Grundprinzip: Nur wenn die gesetzliche Leistung tatsächlich zusteht bzw. gezahlt wird, entsteht die Leistungspflicht aus KG easy.
Wartezeit und anfängliche Leistungsbegrenzung (Anfangsjahr)
Der Tarif enthält zwei Mechanismen, die im Beratungsgespräch zwingend erklärt werden sollten:
- Wartezeit: 3 Monate ab Versicherungsbeginn. Bei Unfall entfällt die Wartezeit.
- Leistungsbegrenzung: In den Monaten 4 bis 12 nach Versicherungsbeginn sind die Leistungen insgesamt auf 60 Tage begrenzt; bei Unfall entfällt auch diese Begrenzung.
Wichtig: Die 60-Tage-Grenze gilt laut FAQ nicht pro Versicherungsfall, sondern insgesamt über alle Leistungsfälle im genannten Anfangszeitraum. Nach Ablauf der ersten 12 Monate gilt die Begrenzung nicht mehr (solange die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind).
Wie viel sollte man beim AXA Krankengeld EASY absichern?
Die zentrale Fachfrage lautet nicht „Wie viel ist maximal möglich?“, sondern „Wie groß ist die realistische Netto-Lücke?“. Der Tarif ist bedarfsorientiert: Zusammen mit dem (um Arbeitnehmeranteile gekürzten) GKV-Krankengeld darf das Tagegeld das Nettoeinkommen nicht übersteigen. Daraus folgt eine systematische Vorgehensweise:
Schritt 1: Nettoeinkommen bestimmen (Zielgröße)
Für die Bedarfsberechnung ist das Nettoeinkommen aus der abhängigen Beschäftigung maßgeblich. In den Bedingungen wird Nettoeinkommen definiert als Bruttoarbeitsentgelt minus Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung sowie Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Zusätzlich wird klargestellt, dass als Bruttoentgelt grundsätzlich das Entgelt gilt, das auch zur Beurteilung der Jahresarbeitsentgeltgrenze herangezogen werden könnte, zuzüglich Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge im Sinne des BetrAVG – mit Ausnahme von Nebentätigkeiten.
Schritt 2: Erwartete GKV-Krankengeldzahlung realistisch schätzen
Die FAQ geben einen praxisnahen Hinweis: Von dem Krankengeld werden Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen (u. a. Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung). In Summe sind das grob nochmals ca. 12–13% weniger als der „theoretische“ Krankengeldwert. Außerdem gilt die Grundregel: 70% des Brutto bis zur BBG, aber maximal 90% des Netto. Für die Praxis bedeutet das: Zwei Personen mit identischem Brutto können je nach Steuerklasse/Kinder/Pflegebeitrag und Einmalzahlungen unterschiedliche Nettoeffekte erleben. Im Zweifel ist die tatsächlich erwartete Krankengeldzahlung mit einem Krankengeldrechner oder durch Näherung auf Basis des letzten Nettos zu bestimmen.
Schritt 3: Lücke = Netto bei Gesundheit minus Netto bei Krankheit
Der Bedarf ist genau diese Differenz. In den FAQ wird dies ausdrücklich als „Einkommen bei Gesundheit minus Einkommen bei Krankheit“ beschrieben, und die Tageslücke wird aus der Monatslücke durch Division durch 30 gebildet. Da das Krankentagegeld in 5-Euro-Schritten gewählt wird, wird anschließend sinnvoll gerundet (z. B. Bedarf 13 EUR → Auswahl 15 EUR).
Beispiel A (typischer Angestellter, vereinfachte Darstellung):
- Nettoeinkommen: 3.200 EUR/Monat
- Tatsächlich ausgezahltes Krankengeld (vereinfachte Annahme): 2.500 EUR/Monat
- Monatslücke: 700 EUR → Tageslücke: 700/30 ≈ 23,33 EUR
- Empfehlung im Stufensystem: 25 EUR/Tag (sofern durch Nettoeinkommen/Regeln gedeckt)
Damit wäre die Lücke in diesem Beispiel nahezu geschlossen (25 EUR/Tag ≈ 750 EUR/Monat).
Beispiel B (höheres Einkommen, Lücke größer als 30 EUR/Tag):
- Nettoeinkommen: 4.800 EUR/Monat
- Tatsächlich ausgezahltes Krankengeld: 3.700 EUR/Monat
- Lücke: 1.100 EUR/Monat → Tageslücke: 36,67 EUR/Tag
- Maximal möglich in KG easy: 30 EUR/Tag (≈ 900 EUR/Monat)
In solchen Fällen gibt es zwei saubere Optionen: Entweder KG easy mit 30 EUR/Tag als „Deckel“ nutzen und die verbleibende Restlücke akzeptieren, oder – sofern gesundheitlich möglich – in einen Krankentagegeldtarif mit höherem maximalem Tagegeld wechseln, der dann regelmäßig eine Gesundheitsprüfung erfordert. Genau diese Alternative wird in den FAQ für Fälle „hoher Bedarf über 30 EUR“ beschrieben (Wechsel in einen Tarif mit höherer Absicherungshöhe, dann mit Gesundheitsprüfung).
Praxis-Hinweise: Welche Einkommensbestandteile zählen – und welche nicht?
Für Arbeitnehmer ist wichtig zu verstehen, dass nicht jede Zahlung „versicherbares Einkommen“ im Sinne der Bedarfslogik ist. In den FAQ wird erläutert, dass unregelmäßige Zulagen und Zuschläge (z. B. Überstunden, Sonderprämien) grundsätzlich nicht zählen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn Zulagen tariflich fest geregelt sind und regelmäßig anfallen (z. B. feste Schichtzulage). Außerdem wird ausdrücklich angesprochen, dass Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zum Nettoeinkommen hinzugerechnet werden können, sodass auch dieser Teil des Einkommenseffekts in den Bedarf einfließen kann.
Was passiert, wenn das Einkommen sinkt oder steigt?
Da KG easy bedarfsorientiert ist, müssen dauerhafte Einkommensänderungen berücksichtigt werden:
- Einkommen sinkt: Eine nicht nur vorübergehende Minderung ist unverzüglich mitzuteilen. Sinkt das durchschnittliche Nettoeinkommen im relevanten 12-Monats-Zeitraum unter das ursprüngliche Niveau, kann der Versicherer Krankentagegeld und Beitrag entsprechend herabsetzen – sogar, wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Im Leistungsfall kann ein Nachweis (z. B. Gehaltsabrechnungen) verlangt werden.
- Einkommen steigt: Eine Anpassung kann beantragt werden; maximal bis 30 EUR/Tag. Wird der Erhöhungsantrag innerhalb von drei Monaten nach der Veränderung gestellt, beginnen Wartezeiten und Zeiten mit begrenzter Leistung für den hinzukommenden Teil grundsätzlich nicht erneut zu laufen; zudem kann das erhöhte Tagegeld dann auch für einen laufenden Versicherungsfall gezahlt werden (innerhalb der Bedingungen).
Wie läuft die Auszahlung im Leistungsfall praktisch ab?
Die Bedingungen stellen klar: Leistung ist nur geschuldet, wenn die geforderten Nachweise erbracht sind; diese werden Eigentum des Versicherers. In den FAQ wird der Ablauf konkretisiert: AU-Bescheinigung einreichen; bei eigener Arbeitsunfähigkeit zahlt KG easy regelmäßig, nachdem der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung eingestellt hat (typischerweise nach 42 Tagen) und die GKV Krankengeld zahlt. Bei Kinderkrankengeld soll zusätzlich der Nachweis der GKV eingereicht werden, dass Kinderkrankengeld gezahlt wurde; dann wird im Gleichlauf gezahlt. Außerdem wird erwähnt, dass die Einreichung auch digital möglich ist.
Ausland und Reisen: Was gilt?
Da KG easy an die GKV-Leistung gekoppelt ist, gilt auch hier: Leistung besteht typischerweise, wenn die GKV Krankengeld fortzahlt. In den FAQ wird ausgeführt, dass im EU-Ausland in der Regel weitergezahlt wird, wenn die GKV zustimmt und kein Missbrauch vorliegt; Reisen sollen der Genesung nicht entgegenstehen. Außerhalb der EU hängt vieles von Einzelfallentscheidungen der GKV ab. Der fachlich saubere Rat lautet daher: Vor Reiseantritt bei bestehender oder absehbarer Arbeitsunfähigkeit eine Abstimmung mit der GKV vornehmen, weil sonst die Kette „GKV zahlt → KG easy zahlt“ unterbrochen werden kann.
Obliegenheiten und Ausschlüsse – was Arbeitnehmer wissen sollten
Wie in jeder Krankentagegeldversicherung gibt es Pflichten des Versicherten und harte Ausschlüsse:
- Keine Doppelversicherung: Es darf keine weitere Versicherung mit Anspruch auf Krankentagegeld abgeschlossen werden (Obliegenheit). Das ist ein zentrales Merkmal: KG easy ist nicht „additiv stapelbar“ mit anderen Krankentagegeldpolicen.
- Mitwirkung/Auskunft: Auf Verlangen sind Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung von Versicherungsfall und Leistungspflicht nötig sind.
- Genesungsförderung: Es darf nichts getan werden, was die Genesung behindert.
- Berufswechsel melden und Einkommensminderung melden.
- Ausschlüsse: Keine Leistungspflicht besteht u. a. für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheiten/Unfällen infolge von Kriegereignissen sowie für auf Vorsatz beruhende Krankheiten/Unfälle.
Obliegenheitsverletzungen können – je nach Verschuldensgrad und Kausalität – zur (teilweisen) Leistungsfreiheit führen und auch ein Kündigungsrecht nach Maßgabe des VVG auslösen.
Kündigung, Flexibilität und Vertragsende
Der Vertrag ist für Arbeitnehmer sehr flexibel gestaltbar:
- Kündigung durch Versicherungsnehmer: Zum Ende eines jeden Monats mit 15 Tagen Frist in Textform.
- Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers: Der Versicherer verzichtet darauf; außerordentliche Kündigung nach Gesetz bleibt möglich.
- Ende bei Altersrente / Regelaltersgrenze: Mit Bezug von Altersrente endet der Vertrag, spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze nach § 35 SGB VI (im Anhang der Bedingungen genannt: Regelaltersgrenze 67).
- Ende bei Wegzug außerhalb EU/EWR: Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in einen Staat außerhalb EU/EWR endet der Vertrag hinsichtlich der betroffenen versicherten Person, sofern keine abweichende Vereinbarung fortsetzt.
- Anwartschaft: Bei Wegfall der Versicherungsfähigkeit kann der Vertragsteil unter bestimmten Fristen auf Anwartschaft gestellt werden; in den FAQ wird eine kleine Anwartschaft beschrieben (Kosten ca. 5% des Beitrags), die insbesondere bei vorübergehender Arbeitslosigkeit sinnvoll sein kann.
Welche Nachteile oder Grenzen sollte man offen benennen?
Eine fachlich saubere Darstellung braucht auch die Grenzen:
- Deckelung: Maximal 30 EUR/Tag. Bei hohen Einkommen kann eine Restlücke bleiben.
- Wartezeit + Anfangsbegrenzung: In den ersten 12 Monaten sind Wartezeit und 60-Tage-Begrenzung relevant (Unfall ausgenommen). Gerade in den Monaten 4–12 kann die Begrenzung bei wiederholten Leistungsfällen eine Rolle spielen.
- Kopplung an GKV: Wer aus dem Krankengeldanspruch fällt (z. B. wegen Ende der Mitgliedschaft, Aussteuerung, Wegfall des Anspruchs), verliert regelmäßig auch die Grundlage für KG-easy-Leistung.
- Keine Kombinierbarkeit: Keine weitere Krankentagegeldversicherung mit Anspruch darf bestehen.
FAQ zu AXA Krankengeld EASY (umfangreich)
1) Gibt es beim AXA Krankengeld EASY eine feste Karenzzeit (z. B. 42 Tage)?
Nein. Der Tarif leistet nicht nach einer fest definierten Karenzzeit, sondern dann, wenn die GKV leistet. In Deutschland ist die häufige Praxis „ab ca. Tag 43“ eine Folge der üblichen 6-wöchigen Lohnfortzahlung, nicht einer tariflichen Karenzzeitregel in KG easy.
2) Wie lange zahlt die GKV – und damit potenziell auch KG easy?
In den FAQ wird ausgeführt: Krankengeld wird wegen derselben Krankheit insgesamt bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt; in diesen 78 Wochen sind die 6 Wochen Lohnfortzahlung enthalten. Nach den 6 Wochen verbleiben damit typischerweise bis zu 72 Wochen Krankengeld (je nach Verlauf/Anrechnung). KG easy orientiert sich daran, weil es an den GKV-Bezug gekoppelt ist.
3) Gilt die 60-Tage-Begrenzung im ersten Jahr pro Versicherungsfall?
Nein. Laut FAQ gilt die Begrenzung „insgesamt über alles“ in den Monaten 4 bis 12; also nicht pro Fall, sondern als Summenlimit im genannten Zeitraum.
4) Was gilt bei Unfall?
Bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit entfällt sowohl die Wartezeit als auch die anfängliche Leistungsbegrenzung.
5) Welche Berufe sind nicht versicherbar?
In den FAQ werden „risikobehaftete Berufe“ genannt (z. B. Berufstaucher, Personenschützer). Es gibt keine separate Positiv-/Negativliste nur für KG easy; es gilt der generell nicht versicherbare Personenkreis in der Krankentagegeldversicherung.
6) Leistet der Tarif bei Alkohol als Ursache?
Die FAQ führen aus, dass dies nicht als Besonderheit ausgeschlossen wird; sinngemäß: Ja, es besteht grundsätzlich Leistung, wenn die AU auf eine durch Alkohol bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen ist (wobei natürlich der konkrete Einzelfall immer die übrigen Voraussetzungen erfüllen muss).
7) Ist Versicherungsschutz möglich, wenn bereits bei Vertragsabschluss eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt?
Nein. Diese Fälle sind ausgeschlossen. Entscheidend ist die Situation der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit zum Versicherungsbeginn.
8) Leistet KG easy auch bei Vorerkrankungen oder laufender Behandlung?
Ja, nach FAQ ist dies möglich; eine laufende Arbeitsunfähigkeit ist jedoch nicht versichert. Das ist für Arbeitnehmer wichtig, die z. B. wegen chronischer Erkrankungen in Behandlung sind, aber arbeitsfähig sind.
9) Was, wenn eine andere Versicherung Berufsunfähigkeit feststellt?
Für die GKV ist maßgeblich, ob Arbeitsunfähigkeit besteht; sie zahlt Krankengeld, solange Arbeitsunfähigkeit besteht. Daran orientiert sich auch KG easy. Erst wenn die gesetzliche Rentenversicherung Erwerbsunfähigkeit attestiert und eine Rente gezahlt wird, endet das Krankengeld – entsprechend endet dann regelmäßig auch die KG-easy-Grundlage.
10) Muss eine bestimmte Frist für die Meldung der Arbeitsunfähigkeit eingehalten werden?
In den FAQ wird ausgeführt, dass es diese spezifische Obliegenheit („Frist, sonst Kürzung“) nicht gibt. Praktisch gilt dennoch: Ohne Nachweise keine Auszahlung; deshalb sollte die Einreichung immer zeitnah erfolgen.
11) Wie wird der Bedarf rechnerisch abgeleitet?
Bedarf = Nettoeinkommen (gesund) minus tatsächlich ausgezahltes Krankengeld (krank). Monatsbedarf geteilt durch 30 = Tagesbedarf. Danach wird auf die 5-Euro-Stufen gerundet.
12) Zählen Überstunden, Sonderprämien oder Zuschläge?
Unregelmäßige Zahlungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Ausnahmen können regelmäßig anfallende, tariflich fest geregelte Zulagen sein (z. B. fest definierte Schichtzulage).
13) Kann bAV in die Absicherung einbezogen werden?
Ja. In den FAQ wird beschrieben, dass Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge zum Nettoeinkommen hinzugerechnet werden können, sodass auch dieser Effekt in den Bedarf einfließen kann.
14) Was, wenn die Lücke größer als 30 EUR/Tag ist?
Entweder KG easy bei 30 EUR/Tag belassen (Deckel akzeptieren) oder in einen anderen Krankentagegeldtarif mit höherem maximalem Tagegeld wechseln, der dann eine Gesundheitsprüfung erfordert.
15) Welche Kündigungsregeln gelten?
Kündigung durch den Versicherungsnehmer ist zum Monatsende mit mindestens 15 Tagen Frist in Textform möglich. Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
16) Gibt es eine Anwartschaft?
Ja, eine kleine Anwartschaft ist nach FAQ möglich (Kosten ca. 5% des Beitrags). Sie ist besonders dann relevant, wenn vorübergehend die Versicherungsfähigkeit wegfällt (z. B. Arbeitslosigkeit) und ein späterer Wiedereintritt ohne Neuabschlusslogik sinnvoll sein soll.
17) Was gilt beim Kinderkrankengeld?
Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (bei Behinderung keine Altersgrenze). Anspruchsdauer und Voraussetzungen orientieren sich an der GKV (ärztliche Bescheinigung, keine andere Betreuungsperson im Haushalt, etc.). Bei Kinderkrankengeld besteht laut FAQ keine Karenzzeit; KG easy leistet im Gleichlauf, wenn die GKV zahlt.
18) Wird im Ausland weitergezahlt?
In der Regel ja im EU-Ausland, wenn die GKV zustimmt und die Reise der Genesung nicht entgegensteht; außerhalb der EU Einzelfallentscheidung der Krankenkasse. Empfehlung: vorab Genehmigung/Abstimmung mit der GKV.
19) Warum ist „keine weitere Krankentagegeldversicherung“ so wichtig?
Weil der Tarif ausdrücklich verlangt, dass keine andere Versicherung mit Anspruch auf Krankentagegeld abgeschlossen wird. Hintergrund ist die Vermeidung von Überversicherung und Fehlanreizen; für die Praxis heißt das: Vor Abschluss muss geprüft werden, ob bereits ein Krankentagegeld (z. B. über alte Zusatzpolicen oder Gruppenverträge) besteht.
20) Gibt es Rabatte?
In den FAQ werden typische Rabatte genannt: 7% Mitarbeiterrabatt, 3% Gruppenvertrag, 2% Sammelinkasso. Außerdem wird erläutert, dass für neuere Tarife üblicherweise kein zusätzlicher Rabatt allein für Jahreszahlweise vorgesehen ist.
Zusammenfassung: Was macht AXA Krankengeld EASY als Arbeitnehmerlösung stark?
AXA Krankengeld EASY ist ein klar begrenztes, aber sehr praxisnahes Instrument, um die typische Netto-Lücke nach Beginn des GKV-Krankengeldes zu reduzieren: Zugang ohne Gesundheitsfragen (mit Ausschluss laufender AU bei Start), Leistung im Gleichlauf mit der GKV, Kinderkrankengeld eingeschlossen, nachvollziehbare Bedarfslogik (5-Euro-Stufen, maximal 30 EUR/Tag), klare Regeln zu Wartezeit und Anfangsbegrenzung, monatliche Kündbarkeit und Verzicht des Versicherers auf ordentliche Kündigung. Damit eignet sich der Tarif besonders für Arbeitnehmer, die eine unkomplizierte Zusatzabsicherung suchen – gerade dann, wenn klassische Tarife wegen Gesundheitsprüfung schwer zugänglich wären.
Hinweis: Diese Darstellung ist eine fachlich orientierte Zusammenfassung zentraler Tarifpunkte und ersetzt nicht die vollständigen Versicherungsbedingungen und individuellen Vereinbarungen.

