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08.06.2024

Krankenhausversicherungen mit Verzicht auf Wartezeiten

Üblicherweise sehen Krankenhausversicherungen zum Schutz des Versichertenkollektivs Allgemeine Wartezeiten (3 Monaten zu Beginn) und Besondere Wartezeiten (8 Monate für Entbindung und Psychotherapie) vor, die nur bei unfallbedingter Krankenhausbehandlung entfallen.
Es gibt jedoch eine Reihe von Zusatztarifen, die generell auf eine anfängliche Wartzeit verzichtent. Was übrigens nicht bedeutet, dass bereits vor Abschluss angeratene Behandlungen und Versicherungsfälle direkt mitversichert sind.

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