Die meisten stationären Zusatzversicherungen sehen anfängliche Wartezeiten vor. Für allgemeine Krankenhausleistungen betragen diese üblicherweise 3 Monate. Für besondere Leistungen wie Entbindung und Psychotherapie 8 Monate.
Einige Krankenhauszusatzversicherungen verzichten auf anfängliche Wartezeiten. Dies heißt allerdings nicht, dass für bereits vor Abschluss der Versicherung angeratene Krankenhausaufenthalte oder Entbindungen geleistet wird.