Krankenhauszusatzversicherungen sichern normalerweise nur für die Wahlleistungen bezüglich der Unterbringungskosten im 1- oder 2-Bettzimmer, sowie zusätzlich in Rechnung gestellte privatärztliche Kosten nach GOÄ, z.B. durch einen Chefarzt bzw. Wahlarzt ab.
Viele Tarife tun dies nur in Krankenhäusern, die nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntg) oder der Bundespflegeverordnung (BPflV) abrechnen.
Ebenso leisten nur sehr wenige Tarife auch für die Allgemeinen Krankenhausleistungen (Grundpflege und Mehrbett), sondern eben nur für die Mehrkosten der Wahlleistungen.
Das heisst, dass selbst, wenn in einer Privatklinik ein Tarif für die Wahlleistungen geleistet wird, Sie die Allgemeinen Krankenhausleistungen selbst tragen müssten. Jedoch gibt es auch Krankenhausversicherungen, die darüber hinausgehende Leistungen ohne eine Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkasse erbringen und damit die bestmögliche Absicherung für eventuelle Behandlungen in Privatkrankenhäusern darstellen.
Folgende Tarife leistet auch ohne GKV-Vorleistung mehr als rein für die Wahlleistungen, so dass diese Tarife im Zusammenhang mit einer gewünschten Absicherung für Behandlungen in Privatkliniken am empfehlenswertesten sind:
Die oben genannten Tarife leisten mehr als nur für die Zusatzleistungen, sofern die GKV nicht vorleistet, folgende Tarife würden in Privatkliniken aber zumindest die Mehrkosten der Zuschläge für die Komfortunterbringung und die Privatärztlichen Behandlungskosten übernehmen:
Im Vergleichsrechner finden Sie unter dem Punkt “Sonstiges”, welche Leistungen der jeweilige Tarif in Privatkliniken vorsieht.