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Privatpatient im ambulanten Bereich

Neben der Absicherung von Wahlleistungen für stationäre Behandlungen gibt es die Möglichkeit als GKV-Versicherter auch ambulante Behandlungen durch ärzte privat zu versichern. Dies ermöglicht nicht nur schnellere Termine bei Fachärzte und anderen Heilnbehandlern (Wartezeiten von bis zu 12 Monaten sind bei der Gesetzlichen Krankenkasse die Regel), sondern auch die Versorgung mit deutlich besseren Behandlungsmethoden, Arznei- Heil- und medizinischen Hilfsmitteln, die nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog gehören.
So lässt sich eine private Krankenhauszusatzversicherung ideal mit einer ambulanten Restkostenversicherung, wie dem Tarif DKV KAMP ergänzen, um den bestmöglichen Versicherungsschutz trotz Grundabsicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung erreichen. Das ganze funktioniert durch den Abschluss einer ambulanten Restkostenversicherung in Verbindung mit der Umstellung auf das Kostenerstattungsprinzip bei der GKV. Weitere Infos zu der Funktionsweise und den besten ambulanten Zusatzversicherungen erhalten Sie unter diesem folgenden Link.

Privatpatient auf den ambulanten Bereich ergänzen