Die Grundversorgung einer stationären Heilbehandlung im Krankenhaus wird über die Gesetzliche Krankenversicherung zur Verfügung gestellt. Diese Allgemeinen Krankenhausleistungen folgen dem Grundsatz nach §12 SGB V und müssen “ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” sein.
Dies liegt darin begründet, damit die der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und Ressourcen (finanziert durch die GKV-Beiträge der Mitglieder), gerecht auf alle versicherten Personen aufzuteilen.
Darüber hinausgehende Wahlleistungen für z.B. eine exklusive Behandlung durch den Chefarzt oder einen Oberarzt sind vom Patienten hingegen genauso selbst zu finanzieren, wie eine komfortablere Unterbringung wie beispielsweise im Einbettzimmer.
Derartige Zusatzleistungen lassen sich am besten über eine Krankenhauszusatzversicherung versichern.
Stationäre Wahlleistungen lassen sich in die Unterkategorien: “Unterkunft und Verpflegung, “Zusatzleistung bei Entbindung”, “Freie Arztwahl”, “Medizinische Leistungen” und besondere “Transportkosten” unterteilen.
Die Krankenhausunterbringung einer “komfortableren Unterbringung gehört zu den häufigsten nachgefragten Wahlleistungen im Krankenhaus. Hierzu gehören:
Geht es dem GKV-Versicherten rein um eine komfortable Unterbringung lassen sich diese Kosten über eine günstige Krankenhausversicherung wie DKV UZ1 oder ein Krankenhaustagegeld versichern.
Die Zuschläge für ein Zweibettzimmer liegen bei rund 50 Euro am Tag, sie können aber auch bis 100 Euro/Tag kosten. Für die Leistung des Einbettzimmers fallen mindestens 100 Euro pro Tag, teilweise auch bis zu 200 Euro täglich an.
Viele Krankenhäuser bieten spezielle “Familienzimmer”, die den Krankenhausaufenthalt von Schwangeren während der Entbindung so angenehm wie möglich gestalten. Einige Zusatzversicherungen übernehme diese Kosten, beispielsweise SDK SP1. Es kommt aber für die Finanzierung auch ein Krankenhaustagegeld in Frage.
Ein solches Familienzimmer kostet rund 100-200 Euro Aufschlag für den gesetzlich Versicherten pro Tag.
Die prinzipiell wichtigste Wahlleistung, die es sich lohnt zu versichern, stellt die “Freie Arztwahl” und damit die Sicherstellung der bestmöglichen medizinischen Versorgung durch Fachärzte und Spezialisten für den Patienten dar.
Mit einer geeigneten Krankenhauszusatzversicherung werden die Kosten hierfür übernommen. Da manchen Spezialisten auf ihrem medizinischen Fachgebiet auch teilweise über dem 3,5fachen Höchstsatz der GOÄ abrechnen, ist es sinnvoll darauf zu achten, dass eine stationäre Zusatzversicherung auch in diesem Fall die Kosten übernimmt.
Die Kosten für gesonderte privatärtzliche Leistungen sind kaum bezifferbar und abhängig von der Arzt der Behandlung. Diese können bei nur 1000 Euro liegen, bei komplizierteren Behandlungen jedoch auch bei bis zu 60.000 Euro.
Einige Behandlungsformen fallen nicht in den gesetzlichen Leistungskatalog. Seien dies besondere Laboruntersuchungen, Operationsmethoden, medizinsiche Bäder, Infusionen oder Massagen, sowie besondere Medikamente, die während eines Krankenhausaufenthalts verordnet werden. Zusammen mit der freien Arztwahl ist die Sicherstellung der besseren stationären medizinischen Versorgung auch bezogen auf höherwertige Behandlungsmethoden der Hauptgrund für eine stationäre Zusatzversicherung.
Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt z.B. bei einem Unfall die Kosten des Transports in das nächstgelegene Krankenhaus. Jedoch nur, sofern die selbständige Anreise des Patienten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und wie beschrieben nur zum nächsten Krankenhaus, welches grundsätzlich für die Art der Erkrankung geeignet ist.
Wünscht der Patient z.B. eine Umverlegung, so sind diese Kosten privat zu tragen. Gute stationäre Tarife berücksichtigen dies und erstatten meist die Kosten.