Bei einer Krankenhausversicherung führen bestimmte Vorerkrankungen nahezu generell zu einer Ablehnung des Antrags. Diese Vorerkrankungen können je nach Versicherungsunternehmen variieren, da jeder Versicherer unterschiedliche Annahmerichtlinien und Kriterien hat, bezogen auf die folgenden Diagnosen sind die meisten Versicherer sich jedoch einig, was die Ablehnung eines Interessenten angeht:
Typischerweise können chronische Erkrankungen wie Diabetes, Herzerkrankungen, Multiple Sklerose, Arthrose, Osteoporose, Krebs oder andere schwerwiegende Krankheiten dazu führen, dass eine Krankenhausversicherung abgelehnt wird. Das liegt daran, dass diese Erkrankungen oft mit hohen Kosten für Krankenhausaufenthalte und Behandlungen verbunden sind.
Darüber hinaus können auch psychische Erkrankungen (innerhalb der letzten 4-5 Jahre) wie Depressionen oder Angststörungen zu einer Ablehnung führen. Obwohl psychische Erkrankungen genauso wichtig sind wie körperliche Erkrankungen, gibt es immer noch Vorurteile und Missverständnisse in Bezug auf psychische Gesundheit, die zu Ablehnungen von Versicherungsanträgen führen können.
Einige Diagnosen (z.B. Schilddrüsenerkrankungen, Bluthochdruck, Hauterkrankungen, Neurodermitis, Asthma etc.) lassen sich durchaus mit Risikozuschlägen bei einigen Anbietern mitversichern.
Es ist wichtig, ehrlich und transparent über Ihre Vorerkrankungen zu sein, wenn Sie eine Krankenhausversicherung beantragen. Das Verschweigen von Informationen oder das bewusste Falschdarstellen Ihrer Gesundheitsgeschichte kann zu Problemen bei der Abwicklung von Ansprüchen führen oder im schlimmsten Fall dazu führen, dass Ihre Versicherungspolice für ungültig erklärt wird.
Alle Krankenhauszusatzversicherungen, die neben der Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer auch wahlärztliche Leistungen (wie z.B. den Chefarzt) versichern sind nur mit mehr oder weniger strengen Gesundheitsfragen abschließbar.
Lediglich im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung über den Arbeitgeber kann es die ein oder andere Versicherung geben, die komplett ohne Gesundheitsfragen möglich ist und auch wahlärztliche Leistungen mitversichert. Im Rahme einer Einzelversicherung ist dies jedoch nicht möglich.
Nicht jede Erkrankung führt direkt zu Ablehnung bei einem solchen Tarif, jedoch mindestens zu einem Leistungsausschluss der Erkrankung.
So lassen sich beispielsweise Erkrankungen wie Asthma oder Neurodermitis oder auch ein Bandscheibenvorfall bei der DKV KGZ1 oder KGZ2 gegen einen Risikozuschlag von 40% für zukünftige stationäre Behandlungen mitversichern.
Zumindest die Unterbringung im 1-Bettzimmer (oder alternativ 2-Bettzimmer) wäre auch trotz einer schweren, chronischen oder psychischen Vorerkrankung versicherbar.
Die leistungsstärkste Tarifkombination für gesetzlich Krankenversicherte trotz Vorerkrankung wäre DKV UZ1 – Einbettzimmer + max. 65,- Krankenhaustagegeld (KKHT);+ 40,- Kurtagegeld (KKUR).
Dabei wäre die Vorerkrankung grundsätzlich mitversichert, jedoch keine diesbezüglich bereits vor Abschluss der Versicherung ärztlich angeratene stationäre Behandlung. (also konkret angeratener Krankenhausaufenthalt = nicht versichert).
In unserem Vergleichsrechner für Krankenhauszusatztarife trotz Vorerkrankung finden Sie alle Tarifkombinationen für eine Krankenhauszusatzversicherung, die ohne Gesundheitsfragen in diesen Fällen versicherbar wären.
PKV-Versicherte, Heilfürsorgeberechtigte oder Beamte mit Beihilfe können maximal die DKV Krankenhaustagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen absichern (bis 65 Euro pro Tag) und diese mit einem Kurtagegeld von bis zu 160 Euro am Tag kombinieren.