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Krankenhauszusatzversicherung trotz Vorerkrankungen

Alle Krankenhauszusatzversicherungen, die neben der Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer auch wahlärztliche Leistungen (wie z.B. den Chefarzt) versichern sind nur mit mehr oder weniger strengen Gesundheitsfragen abschließbar.
Nicht jede Erkrankung führt direkt zu Ablehnung bei einem solchen Tarif, jedoch mindestens zu einem Leistungsausschluss der Erkrankung.
So lassen sich beispielsweise Erkrankungen wie Asthma oder Neurodermitis oder auch ein Bandscheibenvorfall bei der DKV KGZ1 oder KGZ2 gegen einen Risikozuschlag von 40% für zukünftige stationäre Behandlungen mitversichern.

Bei schweren Vorerkrankungen wie Krebs, Multiple Sklerose, Diabetes oder jeder Art von psychischer Erkrankung innerhalb der letzten 5 Jahren hingegen, ist generell ein Abschluss bei herkömmlichen Krankenhaustarifen mit Chefarztleistung nicht möglich. (Ausnahme sind Gruppentarife für bestimmte Berufsgruppen oder über den Arbeitgeber).

Alternative – Krankenhauszusatzversicherung bei schweren, psychischen oder chronischen Vorerkrankungen

Zumindest die Unterbringung im 1-Bettzimmer (oder alternativ 2-Bettzimmer) wäre auch trotz einer schweren, chronischen oder psychischen Vorerkrankung versicherbar.

Die leistungsstärkste Tarifkombination für gesetzlich Krankenversicherte trotz Vorerkrankung wäre DKV UZ1 – Einbettzimmer + max. 65,- Krankenhaustagegeld (KKHT);+ 40,- Kurtagegeld (KKUR).

Dabei wäre die Vorerkrankung grundsätzlich mitversichert, jedoch keine diesbezüglich bereits vor Abschluss der Versicherung ärztlich angeratene stationäre Behandlung.(also konkret angeratener Krankenhausaufenthalt = nicht versichert).

In unserem Vergleichsrechner für Krankenhauszusatztarife trotz Vorerkrankung finden Sie alle Tarifkombinationen für eine Krankenhauszusatzversicherung, die ohne Gesundheitsfragen in diesen Fällen versicherbar wären.

PKV-Versicherte, Heilfürsorgeberechtigte oder Beamte mit Beihilfe können maximal die DKV Krankenhaustagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen absichern (bis 65 Euro pro Tag) und diese mit einem Kurtagegeld von bis zu 160 Euro am Tag kombinieren.